Um die Steuer-Rochaden von Amazon, Facebook, Apple und Co. in den Griff zu bekommen, prüfen einige Nationalstaaten und die EU-Finanzbehörden neue Besteuerungsansätze für internationale digitale Geschäftsmodelle. Status: Unterdessen hat die EU-Kommission mit Datum vom 21.3.2018 einen ersten Richtlinien-Entwurf zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft vorgelegt. …Wichtig: Dabei geht es nicht nur um eine Erfassung der Einkünfte und Gewinne aus diesen Umsätzen, sondern um eine zusätzliche Steuer auf diese Umsätze in Höhe von 3%. Die EU-Kommission geht mittelfristig davon aus, dass damit ca. 5 Mrd. EUR aus der digitalen Wirtschaft abgezweigt werden können. Im Einzelnen geht es um folgende Bemessungsgrundlagen:
- Erträge aus dem Verkauf von Online-Werbeflächen,
- Erträge aus digitalen Vermittlungsgeschäften, die Nutzern erlauben, mit anderen Nutzern zu interagieren und die den Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen zwischen ihnen ermöglichen (Z. B.: Amazon Partner Net, aber auch: EBay) und
- Erträge aus dem Verkauf von Daten, die aus Nutzerinformationen generiert werden.
Zunächst wird es „Größenbeschränkungen” geben. Danach sollen diese Regelungen nur für Unternehmen gelten, die weltweit einen Umsatz > 750 Mio. EUR machen bzw. für Umsätze > 50 Mio. EUR innerhalb Europas. Achtung: Nach der offiziellen Begründung sollen mit dieser Einschränkung Unternehmen „in ihrer Aufbauphase” nicht behindert werden – Besteuerungen auch kleinerer Einheiten sind demnach also juristisch machbar.