Kein Unternehmen ist für die Ewigkeit gemacht. Ständige Innovationen, veränderte Gewohnheiten der Kunden und neue Wettbewerber zwingen jedes Unternehmen dazu, in regelmäßigen Abständen, das eigene Standing zu hinterfragen. Aus Geschäftsführungs-Sicht kommt es dabei darauf an, die Rahmenbedingungen dafür richtig zu organisieren und Blockaden frühzeitig beiseite zu räumen. Die häufigsten Fehler in dieser Phase der Restrukturierung sind: …
- In der Umstellungsphase wird zu knapp geplant: U. U. müssen zusätzliche Mitarbeiter und externe Beratungsleistungen eingekauft werden. Dazu kommen oft aufwendiger als angenommene Testphasen für die Produktentwicklung und die Werbestrategie, Kosten für Kundebefragungen oder nicht kalkulierte Beanstandungen und Rückläufer. Alle diese Prozesse kosten Geld und müssen finanziert werden.
- Der Kapitaldienst für die Finanzierung wird unterschätzt: Die knappe Liquidität stärkt den Einfluss der Hausbank. Diese ist jedoch nicht am Fortbestand des Unternehmens interessiert, sondern an der Sicherung ihrer Einlage. Deswegen ist die Finanzplanung für das Unternehmen überlebenswichtig. Lieferanten lassen mit sich reden. Mitarbeiter sind notfalls auch zu Zugeständnissen bereit. Eine Bank hat kein Verständnis für ausbleibende Zahlungen, und die Sozialversicherungsträger sind sogar nach genau drei Monaten gesetzlich dazu verpflichtet, Insolvenz für das Unternehmen zu beantragen, sollten die Renten‑, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeiter oder angestellten Geschäftsführer ausbleiben.
- Neues Marketing wird vernachlässigt: Wer im Geschäft ist, überschätzt gerne seine eigene Stellung und vernachlässigt neue Fragestellungen. Welche Trends haben die wichtigsten Nachbarmärkte? Gibt es konjunkturelle Kaufkraftverschiebungen in der anvisierten Käuferschicht? Welche Kaufkraftkennziffer hat das Einzugsgebiet? Bewegen sich die Wettbewerber in der Kommunikationspolitik zyklisch oder antizyklisch, betreiben sie Online-Shops oder Newsgroups? Der Geschäftsplan muss immer auch das Szenario für Werbe- und PR-Aktivitäten auf der Grundlage einer seriösen Marktbeobachtung enthalten.
- Wettbewerbsregeln werden nicht eingehalten: Das Gesetz (GWB) enthält zahlreiche Vorgaben, mit welchen Angaben das Unternehmen im geschäftsmäßigen Verkehr aufzutreten hat (z. B. Telemediengesetz). Im Geschäftsplan hat die Festlegung der Firmierung zu erfolgen, patentrechtliche Fragen sind zu fixieren, und die geplante Werbestrategie muss wettbewerbsrechtlich geprüft werden. Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum im Internet, falsche Preisangaben oder Anlehnung an bekannte Marken im Firmenlogo bzw. der Farbgebung können das frühe und schlagartige Aus für neue Produkte bedeuten.
- Die eigene Strukturen werden falsch eingeschätzt: Bei strategischen Entscheidungen muss ein Unternehmer die Entscheidung treffen. Die Unternehmensaufteilung im Verhältnis 50:50 kann schnell zur Blockade führen. Hier sollte notfalls ein neutraler Steuerberater als Minderheitsgesellschafter vorgesehen werden, der mit 1% des Unternehmens bei strittigen Sachfragen zur Entscheidung führt.