Der Fall „Hess-Leuchten“ – ein mittelständisches Vorzeige-Familien-Unternehmen aus dem Schwarzwald – ist ein besonders anschauliches Lehrstück wie es nicht so oft vorkommt. Es zeigt, wie einfach es für Finanzinvestoren ist, eine florierende Firma zu übernehmen. Nicht ganz unwichtig: …
Die Rolle der Berater. Dabei ist das Strickmuster wirklich nicht neu. Vereinfacht dargestellt verläuft es in 5 Stufen:
Stufe 1: Ein erfolgsreiches Unternehmen will expandieren und braucht dafür Geld. Kein Problem: Der Berater stellt den Kontakt zum Investor her. Die beteiligen sich am Risiko und bringen (vermeintlich) billiges Geld ein.
Stufe 2: Die Rechtsform wird angepasst und damit die Übernahme der Geschäftsanteile vorbereitet und erleichtert. Die Berater begleiten die Umwandlung in die (börsennotierte) AG. Der Investor bekommt eine Minderheitsbeteiligung, überlässt dem Firmeninhaber das operative Geschäft und „begnügt” sich mit einer Rolle im Aufsichtsrat. Der sorgt aber auch dafür, dass der Berater als externer Experte einen Sitz im Aufsichtsrat erhält.
Stufe 3: Der Aktienkurs wird gedrückt. Allein das Gerücht einer Insolvenzbedrohung oder der Verdacht der Bilanzmanipulation durch die (Alt-) Geschäftsführung ist hierzu ein probates Mittel.
Stufe 4: Dann ist der Aufsichtsrat gefordert. Um weiteren Schaden abzuwenden, wird der Vorstand (mit einfachem Mehrheitsbeschluss) entlassen. Wieder sind die Berater mit von der Partie. Sie sind hilfreich bei der Suche nach neuen Investoren, um die bevorstehende Insolvenz abzuwenden.
Stufe 5: Die Investoren finanzieren die Kapitalerhöhung und übernehmen die Mehrheit. Der Ex-Gesellschafter-Geschäftsführer muss vor Gericht seine Unschuld beweisen, ist draußen und der Ruf ruiniert.
Unterdessen hat im Fall Hess die vom Investor neu eingesetzte Geschäftsleitung das Insolvenzverfahren eingeleitet. Gespräche mit Investoren werden geführt. Fakt ist: Solang die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Insolvenzvergehen gegen den ehemaligen Eigentümer führt, hat der – Ex-Gesellschafter-Geschäftsführer Christoph Hess – keine oder nur wenig Chancen, sich an der Sanierung zu beteiligen. Der Coup der Investoren muss damit als gelungen bezeichnet werden. Oder? Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen den Aufsichtsrat
Für die Praxis: Vorsicht vor Finanzinvestoren, die den Unternehmer mit der Aussicht auf „das ganz große Rad“ in die falsche Richtung lotsen. Wir haben in der Vergangenheit schon mehrfach auf solche Fälle hingewiesen (Märklin, Trumpf). Selbst der erfahrene Mittelständler ist in der Regel dem Konsortium aus internationalem Consulting, Investoren, Wirtschaftsprüfern und anwaltlicher Fachberatung nicht gewachsen. Wichtig ist: 1. Holen Sie Referenzen zum Investor und seinen Beraterteams ein, die Sie zusammen mit Ihren Beratern befragen, hören und bewerten. 2. Verlassen Sie sich auf keinen Fall ausschließlich auf die Berater, die der Investor mit ins Boot nehmen will. 3. Besorgen Sie sich eigene Berater, die Erfahrungen auf Augenhöhe haben und 4. Sammeln Sie zunächst mit dem Investor gemeinsame Erfahrungen im operativen Geschäft, bevor Sie einen Umbau des Unternehmens in Angriff nehmen.
Mein Lesetipp fürs Wochenende: Die Kunst des klugen Handelns