Inzwischen – rund 2 Jahre nach Anklageerhebung gegen die Beraterfirma Alix – hat ein unabhängiges Schiedsgericht den Investoren der Fa. Märklin (Kingsbridge Capital) Recht gegeben und Schadensersatzzahlungen in Höhe von 14 Mio. Euro gegen die Beraterfirma verhängt (vgl. Volkelt-Brief 10/2009). Hintergrund: Die Investmentgesellschaft hatte vor der Beteiligung an Märklin die Beraterfirma Alix mit der Prüfung der Buchhaltung und der Bilanzwerte beauftragt. Später stellt sich heraus, dass die geprüften Zahlen nicht mit den realen Sachverhalten übereinstimmten. Daraufhin hatte der Investor die Beraterfirma verklagt.
Neu an diesem Verfahren ist: …
Üblicherweise werden solche Streitigkeiten nicht bis zu einem Urteil ausgetragen. Es ist unausgesprochenes Gesetz in der Branche, dass sich Beraterfirmen mit unzufriedenen Auftraggebern hinter verschlossen Türen einigen. In diesem Fall bestand der Auftraggeber auf ein unabhängiges Schiedsgericht. Laut Handelsblatt-Informationen ist das Urteil begründet mit Aussagen wie: „Die Zahlen, die Alix in seinen Gutachten über Märklin erstellte, waren willkürlich aus der Luft gegriffen“. So habe Alix „Einsparpotenzial für eine Produktionsverlagerung nach China eingerechnet, ohne zu prüfen, ob eine solche Produktion in China überhaupt möglich ist“.
Fazit für Unternehmensleiter: Der Consultant Alix gilt bislang als eine der großen und renommierten amerikanischen Beraterfirmen. Der Fall belegt wieder einmal deutlich, dass die Auswahl von externen Beratern höchste Sorgfalt erfordert. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass es nicht zu Interessenkonflikten beim beauftragten Unternehmen kommen kann. Lassen Sie sich vor einer Auftragsvergabe unbedingt aussagekräftige Referenzen vorlegen und beschaffen Sie sich von diesen Referenzen Informationen aus erster Hand.
Für die Praxis: Beachten Sie im Falle eines Auftrags für eine Sanierung unbedingt den Grundsatz eines arbeitsteiligen Vorgehens, damit Interessenkollisionen des externen Beraters ausgeschlossen sind. Die Erstellung des Sanierungs-Konzeptes und Durchführung des Konzeptes müssen grundsätzlich in getrennter Verantwortung liegen. Vorsichtig sollten Sie auch dann sein, wenn ein großer Teil der Vergütung als Erfolgshonorar vereinbart wird. In Beraterkreisen gilt: „Wer seine Erfolgsbeteiligung von der richtigen Kenngröße abhängig macht, kann sich den Scheck selbst schreiben“.