Wer jahrzehntelang die Geschäfte seiner Firma geführt hat, kommt irgendwann zu dem Punkt: „Wie lange will ich das noch machen? Wie soll es mit der Firma weitergehen?“. Fakt ist: Eine geordnete Übergabe im Unternehmensbereich braucht eine gute Vorbereitung und dauert in der Regel zwei und mehr Jahre, Viele (Gesellschafter-)-Geschäftsführer packen diese Gestaltungsaufgabe zu spät an und machen dabei (aus Unerfahrenheit) Fehler. Für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der in einigen Jahren verkaufen will, gilt es, frühzeitig die Weichen für einen erfolgreichen „Merger“ zu stellen. …
Bei einer starken Verhandlungssituation ist es im Vorfeld des Verkaufes sinnvoll, wenn das Vertragswerk des Unternehmens (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, Pensionszusage) viele, für die Verkäuferseite vorteilhafte Regelungen enthält. Der potenzielle Erwerber wird damit verpflichtet, neben dem betriebswirtschaftlich ermittelten Kaufpreis sämtliche zusätzlichen Rechte des ausscheidenden Gesellschafters zu erfüllen.
Bei einer schwachen wirtschaftlichen Verhandlungssituation ist es im Vorfeld des Verkaufes sinnvoll, wenn es möglicht wenige Kosten treibende Sondervereinbarungen im Vertragswerk des Unternehmens gibt. Der Erwerber wird muss dann nicht mit zusätzlichen Kosten für vertragliche Sonderbestimmungen kalkulieren.
Beispiel: Bei schlechter Ertragslage und schwacher Verhandlungsposition wirkt die oben beschriebene Vertragsvereinbarung zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot umgekehrt. Der potenzielle Käufer kann damit den betriebswirtschaftlichen Kaufpreis noch weiter drücken, u. U. wirkt dieses Verkaufshindernis so gravierend, dass der potenzielle Erwerber das Unternehmen bereits im Vorfeld aus seinen Kaufüberlegungen ausscheidet oder gar nicht erst als interessanten Übernahme-Kandidaten einstuft.