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Volkelt-Briefe

CDU startet in den Wahlkampf: 3‑Stufen-Modell zur Steuerentlastung

Es sind Vor­wahl-Kampf­zei­ten. Die Par­tei­en posi­tio­nie­ren sich (vgl. Nr. 28/2016). Jetzt hat die CDU-nahe Mit­tel­stands­ver­ei­ni­gung die Initia­ti­ve ergrif­fen. Auch der CDU-Wirt­schafts­rat will eine klei­ne Steu­er-Reform. Der Rück­halt von Schäub­le scheint gesi­chert. Inso­fern ist die neue Steu­er-Initia­ti­ve ernst zu neh­men. Aller­dings geht es nicht um Unter­neh­mens­steu­ern. Als Pri­vat-Per­son dür­fen auf Sie mit die­sen Ver­bes­se­run­gen rechnen: …

  • 1. Stu­fe 2018 „Das Steu­er­sys­tem ein­fa­cher machen“: Dazu soll der Wer­bungs­kos­ten­pausch­be­trag von 1.000 auf 2.000 EUR ver­dop­pelt wer­den. Dies kann von der neu­en Koali­ti­on in einem 100-Tage-Pro­gramm leicht und schnell umge­setzt wer­den. Damit wür­den künf­tig zwei Drit­tel der ver­an­lag­ten Steu­er­pflich­ti­gen erfasst. Die meis­ten von Ihnen wür­den Steu­ern spa­ren und es ent­fällt für alle bis zu die­ser Gren­ze die Not­wen­dig­keit, Wer­bungs­kos­ten zu berech­nen und nach­zu­wei­sen (Steu­er­min­der­ein­nah­men: 7,5 Mrd. EUR, Quel­le: Raffelhüschen).
  • 2. Stu­fe 2019 „Das Steu­er­sys­tem leis­tungs­freund­li­cher machen“: Dazu soll der Mit­tel­stands­bauch abge­flacht und der Spit­zen­steu­er­satz so ver­scho­ben wer­den, dass er nicht schon nahe beim Durch­schnitts­ein­kom­men greift. Um in 2020 auf die Ent­las­tungs­wir­kung zu kom­men, könn­te der Grenz­steu­er­satz für das Ende der 1. Pro­gres­si­ons­zo­ne von 24 auf 20 % abge­senkt wer­den, der Tarif­ver­lauf wird fla­cher. Das Ende der 2. Pro­gres­si­ons­zo­ne wird von Ein­kom­men von 53.666 EUR (wo bis­her der Spit­zen­steu­er­satz mit 42 % liegt) auf 60.000 EUR ver­scho­ben (Steu­er­min­der­ein­nah­men: 25,8 Mrd. EUR, kumu­lier­te Wir­kung, Stu­fe 1+2: 32,4 Mrd. EUR)
  • 3. Stu­fe 2020 „Das Steu­er­sys­tem fami­li­en­freund­li­cher machen“: Dazu soll der Grund­frei­be­trag für Erwach­se­ne auch für Kin­der gel­ten. Damit von die­ser fami­li­en-freund­li­chen Rege­lung nicht nur obe­re Ein­kom­mens­klas­sen pro­fi­tie­ren, ist es gebo­ten zusätz­lich das Kin­der­geld ange­mes­sen zu erhö­hen (Steu­er­min­der­ein­nah­men durch Erhö­hung des Grund­frei­be­trags: 4,5 Mrd. EUR, kumu­lier­te Wir­kung Stu­fe 1+2+3: 33 Mrd. EUR, maxi­ma­le Mehr­aus­ga­ben durch ver­gleich­bar erhöh­tes Kin­der­geld: 7,7 Mrd. EUR, Quel­le: MIT-Schätzung)
Das sind ehr­gei­zi­ge Vor­ga­ben, die der Uni­on einen gehö­ri­gen Ein­stiegs­vor­teil in den Wahl­kampf 2017 brin­gen. Mit den höhe­ren Grund­frei­be­trä­gen, dem Anti-Pro­gres­si­ons­vor­schlag und der Fami­li­en-Kom­po­nen­te besetzt die­ser Maß­nah­men-Kata­log gleich 3 Wahl­kampf­the­men und hat damit für fast jeden pri­va­ten Steu­er­zah­ler etwas im Port­fo­lio. Für die ande­ren Par­tei­en wird es nicht leicht wer­den, die­ses Pro­gramm zu top­pen. Kein schlech­ter Schach­zug zu einem geschickt gewähl­ten Zeitpunkt.

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