Die Landeskartellbehörden in Baden-Württemberg ermitteln jetzt gegen die Betreiber Tübinger Eiscafes wegen illegaler Preisabsprachen. Den Behörden ist es ein Dorn im Auge, dass dort einheitlich für eine Kugel Eis 1,50 € berechnet wird und die Betreiber in der Öffentlichkeit entsprechende Preisabsprachen sogar eingeräumt haben. Kein Scherz. Jetzt haben die Behörden offiziell bestätigt, dass … ermittelt wird. Dazu wird es eine Anhörung der Betroffenen geben. Danach wird entschieden, ob ein Verfahren eröffnet wird. Auf Nachfrage erklärte uns das Wirtschaftsministerium, dass „Hinweise auf mögliche Preisabsprachen – auch im Bereich der Gastronomie, wo Verbraucher sehr preissensibel sind – die Landeskartellbehörden immer wieder erreichen – entweder direkt oder über das anonyme Hinweisgebersystems des Bundeskartellamts“.
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Bürokratie: Behörden ermitteln gegen Eiskugel-Kartell
Kartellverfahren betreffen auch immer mehr kleinere Unternehmen und regionale Märkte (vgl. Nr. 7/2017). Aus den Hinweisen oben wird auch ersichtlich, dass sich anonyme Anzeigen häufen – das entsprechende Internet-Angebot dazu wird immer häufiger genutzt. Die Behörde bestätigte uns auch, dass es keine Bagatell-Untergrenze gibt, ab der das Landeskartellamt erst tätig wird. Auch das ist ein Hinweis dahin, dass alle Geschäftsführer kleinerer Unternehmen gut beraten sind, sich in der Öffentlichkeit, aber auch intern, zu Preis- und Konditionenpolitik nur sehr zurückhaltend äußern. Das ist interne Angelegenheit, Vertrauenssache und schützenswertes Geschäftsgeheimnis – auch für alle Mitarbeiter. Weisen Sie das entsprechend an.