Nach der Umwandlung des Sportbetriebs aus einem Verein wollte der Steuerberater seine ehrenamtliche Leitungstätigkeit in der neu gegründeten GmbH fortsetzen (hier: Borussia Mönchengladbach). Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts …
darf die Steuerberaterkammer einem Steuerberater eine solche ehrenamtliche Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer nicht untersagen (BVerwG, Urteil vom 26.9.2012, 8 C 6.12).
Für die Praxis: Zwar ist eine ehrenamtliche Geschäftsführung für einen Profifußballverein nicht in der Liste der zulässigen Tätigkeiten für Steuerberater (§ 16 BOStB) aufgeführt. Die Möglichkeit zur Ausnahmeermächtigung beschränkt sich laut Bundesverwaltungsgericht aber nicht auf die dort genannten Fallgruppen. Hier muss der Einzelfall geprüft werden.