Schließt die GmbH eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab, die auch den Ausfall des Gesellschafter-Geschäftsführers deckt und für die laut Versicherungspolice die GmbH alleiniger Bezugsberechtigter ist, dann darf das Finanzamt die Versicherungszahlungen als Gewinn erhöhende Einnahme der GmbH ansetzen. Im Klartext: … Die Zahlungen der Versicherung erhöhen den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn der GmbH (Finanzgericht Köln, Urteil vom 15.12.2016, 10 K 524/16).
Das gilt auch dann, wenn die GmbH laut Anstellungsvertrag verpflichtet ist, die Versicherungsleistung in Form einer Gehaltsfortzahlung an den Gesellschafter-Geschäftsführer weiter zu geben. Der einzige Steuervorteil einer solchen Versicherung liegt darin, dass die Beitragszahlungen als Betriebsausgaben der GmbH verrechnet werden können. Noch nicht geklärt ist, ob die Prozessparteien in die Revision gehen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.