Befragt auf seine Betriebsprüfungs-Gerüchte reagierte Sternekoch Johann Lafer schon im Frühjahr 2014 im SWR1-Talk nur höchst zurückhaltend: „Kein Kommentar zum laufenden Verfahren“. Jetzt läuft sein Verfahren vor dem Landgericht Koblenz. Die Betriebsprüfer haben – mit Hilfe von ehemaligen Angestellten und deren Anwälten – Lafers Firmen-Geflecht auseinander genommen.
Diese 5 Fehler sollten Ihnen auf keinen Fall passieren: …
- Ausgangspunkt war die Forderung seiner Hausangestellten, eine Zusatzzahlung wegen ausgebliebener Sozialbeiträge gegen Herrn Lafer durchzusetzen.
- Der duldete keinen Widerspruch und schaltete umgehend seinen Anwalt ein. Daraufhin sah sich die Hausangestellte veranlasst, ebenfalls einen Anwalt einzuschalten.
- Die Ereignisse verselbständigten sich. Die Anfrage an die Sozialkasse war absehbar. Die anschließende Prüfung ergab: Die Hausangestellte war über die Firma angestellt.
- Der Sozialprüfer rief die Steuerprüfung auf den Plan. Die stellten fest: Auch für 8 andere Angestellte und für die Ehefrau wurden keine regulären Arbeitsverhältnisse abgeschlossen.
- Die tatsächlichen Tätigkeiten deckten sich nicht mit den für die Sozialversicherung und das Finanzamt vorgelegten Verträgen.
Der grundlegende Fehler besteht darin, die Arbeitsverhältnisse falsch deklariert zu haben, es also Abweichungen zwischen den vertraglichen Vereinbarungen und der Arbeitspraxis gibt (Arbeitszeiten, Bezahlung, Arbeitsinhalte). Das geht in der Regel immer nur solange gut, wie der Arbeitnehmer mitspielt. Risiko: Jeder Konflikt, jede Veränderung der Rahmenbedingungen (Verärgerung, Missverständnisse, Trennung, Scheidung) birgt das Risiko einer Anzeige. Die Behörden scheuen keinen Aufwand, jedem Einzelfall nachzugehen und auch aufwendige Recherchen zu führen. Auch dann, wenn es nicht um Prominenz geht. Besser ist es, alle Arbeitsverhältnisse vertraglich korrekt abzubilden.