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Berater-Check: Steuerberater muss Sie auf Insolvenzgefahr hinweisen

Erklärt der von Ihnen mit der Auf­stel­lung der Steu­er­bi­lanz beauf­trag­te Steu­er­be­ra­ter, dass eine insolvenzrechtliche …

Über­schul­dung nicht vor­liegt, haf­tet er gegen­über der GmbH, wenn des­we­gen der Insol­venz­an­trag – also nach Ablauf der 3‑Wochenfrist gemäß § 64 Abs. 1 GmbH-Gesetz  – ver­spä­tet gestellt wird (BGH, Urteil vom 6.6.2013, IX ZR 204/12). 

Für die Pra­xis: Wich­tig ist, dass Sie die Aus­sa­gen und Emp­feh­lun­gen des Steu­er­be­ra­ters nach­wei­sen kön­nen. Ver­las­sen Sie sich also grund­sätz­lich nicht auf münd­li­che Aus­künf­te. Fer­ti­gen Sie zumin­dest eine Bestä­ti­gungs-E-Mail. Inhalt: „Ich bestä­ti­ge Ihren Hin­weis aus dem Tele­fo­nat vom <Datum, Uhr­zeit>, dass die X‑GmbH insol­venz­recht­lich nicht über­schul­det ist“. Bes­ser: Sie ver­lan­gen eine schrift­li­che Notiz. Bestehen Zwei­fel, las­sen Sie eine Über­schul­dungs­bi­lanz erstellen. 

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