Liegt der Umsatz der Vermögensverwaltenden GbR aus den Mieteinnahmen der Betriebs-GmbH unter 5 % der Gesamteinkünfte, darf das Finanzamt nicht einfach …
eine Betriebsaufspaltung unterstellen und damit alle Einkünfte der Vermögensverwaltenden GbR als gewerbesteuerpflichtig klassifizieren (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.8.2011, 5 K 38/08).
Für die Praxis: Das Urteil entspricht der bisher von den Finanzgerichten vorgegebenen Rechtslage (so auch FG Münster, Urteil vom 19.6.2008, 8 K 4272/06 G). Dennoch: Die Finanzbehörden werden diese Rechtslage nicht anerkennen. Sie haben Revision gegen dieses Urteil eingelegt. Das Verfahren ist anhängig beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen: IV R 54/11).