Spätestens zum Ende des Monats müssen Sie …alle künstlersozialversicherungspflichtigen Entgelte an die Künstlersozialkasse melden – schriftlich, telefonisch, per Fax oder online. Ausführliche Informationen zur Beitragspflicht, zum Verfahren und zur Meldepflicht gibt es unter www.kuenstlersozialkasse.de.
Beachten Sie, dass die Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse von der Deutschen Rentenversicherung (DR) geprüft wird. Im Klartext: Prüft die DR ihre Beitragspflicht, wird zugleich auch die Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse geprüft. Verstöße werden mit Geldbußen geahndet – bis zu 50.000 EUR.