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GmbH/Steuern: Neue Vorschriften zum Umgang mit (elektronischen) Belegen

Die neu­en Vor­ga­ben betref­fen alle Unter­neh­men, die auf­zeich­nungs­pflich­ti­ge Geschäfts­vor­fäl­le oder ande­re Vor­gän­ge mit Hil­fe eines elek­tro­ni­schen Auf­zeich­nungs­sys­tems erfas­sen. Sie müs­sen dazu ein elek­tro­ni­sches Auf­zeich­nungs­sys­tem ver­wen­den, das jeden auf­zeich­nungs­pflich­ti­gen Geschäfts­vor­fall und ande­ren Vor­gang ein­zeln, voll­stän­dig, rich­tig, zeit­ge­recht und geord­net auf­zeich­net (§ 146a (1) Abga­ben­ord­nung). In dem 21 Sei­ten umfas­sen­den Anwen­dungs­er­lass wer­den die Vor­ga­ben aus dem Gesetz zum Schutz vor Mani­pu­la­tio­nen an digi­ta­len Grund­auf­zeich­nun­gen aus­führ­lich und im Ein­zel­nen dar­ge­stellt. Die Vor­ga­ben aus dem BMF-Schrei­ben sind ab sofort anzu­wen­den (BMF-Schrei­ben vom 17.6.2019, IV A 4 ‑S 0316‑a/18/10001).

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Mindestpreise der HOAI verstoßen gegen EU-Recht

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) hat soeben fest­ge­stellt, dass die in der Hono­rar­ord­nung für Architk­ten und Inge­nieu­re (HOAI) fest­ge­setz­ten Min­dest­prei­se gegen EU-Recht ver­sto­ßen (und damit wohl aus­ge­setzt wer­den). Begrün­dung: Die Maß­nah­me dient nicht nach­weis­lich der Qua­li­täts­si­che­rung und ver­hin­dert den Preis­wett­be­werb (EuGH, Urteil v. 4.7.2019, C‑377/17).

Damit dürf­te Bewe­gung in die Bran­che kom­men. Nicht sofort, aber mit­te­öl­fris­tig. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

Das EuGH-urteil im Voll­text gibt es > Hier anklicken

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Volkelt-Brief 26/2019

GmbH/Bürokratie: Neue EU-Richt­li­nie bringt neue Vor­ga­ben für GmbHs mit > 50 Mit­ar­bei­tern + Som­mer 2019: Aus­hil­fen, Ver­tre­tun­gen, Mini- und Midi-Job­ber – „nur kei­ne Feh­ler machen“ + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (X) GF/Risiko: Schutz nur, wenn Sie das Klein­ge­druck­te ein­hal­ten Geschäfts­füh­rer pri­vat: Wider­ruf einer Schen­kung / Weg­fall der Geschäfts­grund­la­ge + GmbH/UG: Soli­da­ri­täts­zu­schlag bleibt (vor­erst) Mit­ar­bei­ter: Nach­zah­lun­gen für (mehr­jäh­ri­ge) Über­stun­den sind steu­er­be­güns­tigt + Auf­ge­passt: Betrü­ge­ri­sche Anla­ge­an­ge­bo­te per Telefon

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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GmbH > 50 Mitarbeiter müssen Whistleblower-Hotline einrichten

Bis­her genüg­te es, im Arbeits­ver­trag eine Ver­schwie­gen­heits­klau­sel zu ver­ein­ba­ren, um wich­ti­ge Inter­na der GmbH zu schüt­zen. Wer dage­gen ver­stößt, ris­kiert sei­nen Arbeits­platz. So die bis­he­ri­ge Rechts­la­ge. Mit der Richt­li­nie zum Schutz von Per­so­nen, die Ver­stö­ße gegen das EU-Recht mel­den wird das anders (sog Whist­le­b­lower-Richt­li­nie). Wenn Sie dann einen Nest­be­schmut­zer kün­di­gen, müs­sen Sie nach­wei­sen, dass Sie die­sen nicht wegen sei­ner Whist­le­b­lo­we­rei gekün­digt haben. Was kaum zu machen ist. Kün­di­gungs­schutz trotz  höchs­tem Vertrauensverlust.

Fakt ist, dass … 

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Sommer 2019: Aushilfen, Vertretungen, Mini- und Midi-Jobber – „nur keine Fehler machen“

In den nächs­ten Wochen star­tet Deutsch­land in die Som­mer­fe­ri­en. Wie jedes Jahr wer­den in die­ser Zeit in vie­len Unter­neh­men Aus­hilfs­kräf­te ein­ge­setzt. Wich­tig ist, dass Sie Ihren per­so­nal­ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­ter bzw. Ihren ein­stel­len­den Abtei­lungs- und Pro­jekt­lei­tern kla­re Vor­ga­ben machen, wie und wel­che Aus­hilfs­kräf­te beschäf­tigt wer­den dür­fen, damit kei­ne zusätz­li­chen und unge­plan­ten Steu­ern bzw. Sozi­al­ab­ga­ben anfal­len oder arbeits­recht­li­che Vor­schrif­ten ver­letzt werden.

In der Pra­xis müs­sen Sie die fol­gen­den Rah­men­be­din­gun­gen beachten: … 

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Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (X)

Der Online-Han­del boomt und gewinnt Markt­an­tei­le. Aber: Selbst der größ­te deut­sche Online-Händ­ler Zalan­do schreibt nach über 10 Jah­ren immer noch kei­ne Gewin­ne. Die neu­es­ten Markt­ent­wick­lun­gen eröff­nen auch kei­ne Aus­sich­ten auf Ren­di­te. Hin­ter­grund: Die hohen Zustell­kos­ten und die hohen Rück­sen­de­quo­ten zwin­gen vie­le Online-Händ­ler umzu­den­ken. Bis­her konn­te man neue Kun­den recht ein­fach mit kos­ten­lo­ser Lie­fe­rung und groß­zü­gi­gen Rück­nah­me­ver­spre­chen akqui­rie­ren. Die­se Zei­ten sind vorbei. … 

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Geschäftsführer privat: Widerruf einer Schenkung / Wegfall der Geschäftsgrundlage

Wer einem (unver­hei­ra­te­ten) Lebens­ge­fähr­ten (auch: Kin­dern oder sons­ti­gen Per­so­nen) Ver­mö­gens­wer­te schenkt, hat nach einem neu­en Urteil des Bun­des­ge­richts­ho­fe (BGH) ab sofort bes­se­re Chan­cen auf einen Rück­ga­be­an­spruch, wenn die Bezie­hung schei­tert oder wenn die Geschäfts­grund­la­ge der Schen­kung ent­fal­len ist. Danach gilt: „Haben sich Umstän­de, die zur Grund­la­ge des Ver­trags gewor­den sind, nach Ver­trags­schluss schwer­wie­gend ver­än­dert und hät­ten die Par­tei­en den Ver­trag nicht oder mit ande­rem Inhalt geschlos­sen, wenn sie die­se Ver­än­de­rung vor­aus­ge­se­hen hät­ten, so kann Anpas­sung des Ver­trags ver­langt wer­den, soweit einem Teil unter Berück­sich­ti­gung aller Umstän­de des Ein­zel­falls, ins­be­son­de­re der ver­trag­li­chen oder gesetz­li­chen Risi­ko­ver­tei­lung, das Fest­hal­ten am unver­än­der­ten Ver­trag nicht zuge­mu­tet wer­den kann” (BGH, Urteil v. 18.6.2019 – X ZR 107/16).

 

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GF/Risiko: Schutz nur, wenn Sie das Kleingedruckte einhalten

Unter­des­sen sichern auch vie­le mit­tel­stän­di­sche GmbHs ihre Geschäfts­füh­rer gegen die immer kom­ple­xe­ren Anfor­de­run­gen an die Geschäfts­füh­rungs-Tätig­keit und die damit ver­bun­de­nen Haf­tungs­ri­si­ken ab. Sie schlie­ßen für den oder die Geschäfts­füh­rer eine Ver­mö­gens­scha­den-Ver­si­che­rung (D & O – Poli­ce) ab. Damit ist auch sicher­ge­stellt, dass der GmbH aus Fehl­ent­schei­dun­gen der Geschäfts­füh­rer kein finan­zi­el­ler Scha­den ent­steht (außer: gro­be Fahr­läs­sig­keit oder aus vor­sätz­li­cher Handlung).

Wich­tig:

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GmbH/UG: Solidaritätszuschlag bleibt (vorerst)

Der Koali­ti­ons­aus­schuss der Gro­Ko hat sich dar­auf ver­stän­digt, den Soli­da­ri­täts­zu­schlag für Unter­neh­men bei­zu­be­hal­ten. Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten zah­len in Deutsch­land (wei­ter­hin) rund 30 Mrd. EUR (2017) Steu­ern. Das ent­spricht einem Steu­er­auf­kom­men aus dem Soli­da­ri­täts­zu­schlag von ca. 1,5 Mrd. EUR, mit dem die Unter­neh­men auch noch in den fol­gen­den Jah­ren belas­tet wer­den. Wir gehen davon aus, dass die geplan­te Neu­re­ge­lung ver­fas­sungs­recht­lich geprüft wird und es even­tu­ell doch noch zu einer Nach­bes­se­rung für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten kommt.

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Mitarbeiter: Nachzahlungen für Überstunden sind steuerbegünstigt

Zahlt der Arbeit­ge­ber­ne zum Aus­schei­den eines Mit­ar­bei­ters eine Nach­zah­lung (sog. Ein­mal­zah­lung) für die in den letz­ten Jah­ren geleis­te­ten Über­stun­den, dann kann der Arbeit­neh­mer die­se Ein­künf­te gemäß der sog. Fünf­tel­re­ge­lung (§ 34 Abs. 1 EStG) auf meh­re­re Jah­re ver­tei­len. Vor­teil: Statt dem vol­len Steu­er­satz ergibt sich regel­mä­ßig eine rech­ne­ri­sche Steu­er­ver­güns­ti­gung  (FG Müns­ter, Urteil v. 23.5.2019, 3 K 1007/18 E).

Für den Arbeit­neh­mer „Geschäfts­füh­rer” gilt die­ser Steu­er­vor­teil aller­dings nur bedingt. Und zwar dann, wenn er kein Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ist, wenn im Anstel­lungs­ver­trag aus­drück­lich eine Stun­den­be­gren­zung vor­ge­se­hen ist, wenn die Über­stun­den kon­kret auf­ge­zeich­net wer­den und wenn die Über­stun­den­ver­gü­tung für nicht geschäfts­füh­ren­de Leis­tun­gen, son­dern für typi­sche Arbeits­leis­tun­gen gezahlt wird – etwa für den Geschäfts­füh­rer einer Ver­triebs-GmbH, der zugleich auch im Ver­trieb tätig ist.