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Preisabsprachen: Vorsicht – Feind hört mit!

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

um Kun­den mit Preis­er­hö­hun­gen nicht abzu­schre­cken, lässt man sich sich in den Unter­neh­men Eini­ges ein­fal­len. Den­noch: Die Zei­ten abge­stimm­ter Prei­se, mit denen alle leben kön­nen, sind erst ein­mal vor­bei. Aber auf­ge­passt: Gren­zen set­zen das Wett­be­werbs­recht und die Auf­sichts­be­hör­den. Die The­men der Woche:

  • Nach-kal­ku­liert – Preis­ab­spra­chen und ande­res unzu­läs­si­ges Ver­hal­ten: Wie hoch kann man gehen mit den Prei­sen? Was plant die Kon­kur­renz? Wie weit kann man sich über  Prei­se ver­ab­re­den? Vor­sicht und gekonn­te Zurück­hal­tung kön­nen nicht schaden!
  • Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve – Cha­os bei der Han­no­ver 96 Manage­ment GmbH: Tön­nies als Prä­si­dent auf Schal­ke. Jetzt Mar­tin Kind als Geschäfts­füh­rer bei Han­no­ver 96. Manage­ment in der Fuß­ball- GmbH muss man können.
  • Digi­ta­les – Kas­sen­be­leg: JA – ab nur ohne Papier: Rich­tig: Da muss erst ein Start­Up daher­kom­men, um den Papier-Bele­gen den Gar­aus zu machen. Prak­tisch und ohne gro­ßen Pro­gram­mier- und Umstellungsaufwand.
  • Geschäfts­füh­rer-Pflich­ten – Über­gangs­re­ge­lung für die „Über­schul­dung”: Damit die Insol­ven­zen wegen „Über­schul­dung” nicht aus dem Ruder lau­fen, gibt es jetzt eine Über­gangs­lö­sung. Für alle Geschäfts­füh­rer durch­aus erfreulich.
  • Gekün­digt – Muss sich der Geschäfts­füh­rer bei der BA arbeits­los mel­den: JA – Sie haben rich­tig gele­sen. Es geht um Ansprü­che aus den Sozi­al­kas­sen – die Sie nicht bean­spru­chen und die spä­ter gegen Sie ver­rech­net wer­den können

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LeseTIPP

Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung: Die Digi­ta­li­sie­rung kos­tet Geld. Der Geschäfts­füh­rer muss das Kapi­tal beschaf­fen – Inves­to­ren von der Zukunfts­fä­hig­keit des Geschäfts­mo­dells über­zeu­gen, eine nach­hal­ti­ge und fle­xi­ble Finanz­pla­nung (Finan­zie­rungs­run­den) vor­le­gen und dafür sor­gen, dass die Res­sour­cen plang­e­recht ein­ge­setzt wer­den. Digi­ta­li­sie­rung braucht qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter, die sich stän­dig wei­ter­bil­den, die Phan­ta­sie und Frei­raum brau­chen und sich trotz­dem in den Gesamt­pro­zess „Geschäfts­mo­dell“ ein­bin­den las­sen. Digi­ta­li­sie­rung ist tech­nisch. Sie brau­chen auf jeder Ebe­ne des „Geschäfts­mo­dells“ tech­ni­sches Know-How, moderns­te IT-Aus­stat­tung, Ein­bin­dung in Netz­wer­ke – sozia­le Netz­wer­ke – und ein inter­na­tio­na­les Ver­ständ­nis. Ich habe das The­ma gebün­delt. Aus der Inter­es­sen­la­ge der Geschäfts­füh­rung. Sys­te­ma­tisch – mit den Aus­wir­kun­gen auf alle Funk­tio­nen, Abtei­lun­gen und Pro­jek­te, die in der GmbH zusam­men­wir­ken. Unter­legt mit Bei­spie­len (Bench­mar­king) und hilf­rei­chen Ver­wei­sen, Anlei­tun­gen und Anre­gun­gen, wie Sie „Digi­ta­li­sie­rung“ in Ihrem Unter­neh­men erfolg­reich ange­hen und umset­zen. > Inter­es­siert?

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Geschützt: GmbH-Brief 40/2022

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Forecast: Wichtige Gesetzesänderungen privat und für die GmbH/UG in 2023

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

trotz Gesetz­ge­bungs-Wirr­warr um Kurz­ar­beit, Ener­gie-Hil­fen und kal­ter Pro­gres­si­on: Eini­ge Vor­ha­ben der Bun­des­re­gie­rung sind bereits so weit abge­schlos­sen, dass Unter­neh­men und Unter­neh­mer damit pla­nen kön­nen. Die The­men der Woche:

  • Fore­cast – wich­ti­ge gesetz­li­che Ände­run­gen in 2023: Bereits jetzt ist abseh­bar, dass Sie zumin­dest    „pri­vat” in 2023 weni­ger Steu­ern zah­len müs­sen. Rei­chen­steu­er-Zah­ler gehen bis auf Wei­te­res leer aus. GmbH/UG kön­nen leich­ter „umwan­deln”, Steu­er­prü­fer bekom­men mehr Rechte.
  • Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve – Zeit­er­fas­sung – anders als Sie den­ken! Vor­ab: Kei­ne Panik. Ein gene­rel­les Initia­tiv­recht des Betriebs­ra­tes mit Ein­griffs­mög­lich­kei­ten in alle mög­li­chen unter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dun­gen ist nach wie vor nicht in Sicht.
  • Digi­ta­les – DSGVO- und Daten-Schutz vom Spe­zia­lis­ten: Jedes 3. klei­ne­re Unter­neh­men schafft es immer noch nicht, die DSGVO-Vor­ga­ben kor­rekt umzu­set­zen. Eine Start­Up leis­tet ers­te Hil­fe (Sei­te 3).
  • Zeit­wert­kon­to – jetzt auch für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer – geht doch: Bei Ein­rich­tung des Zeit­wert­kon­tos bleibt es bei der Zwei­klas­sen-Beur­tei­lung durch die Finanz­be­hör­den. Das Finanz­ge­richt Hes­sen ermög­licht eine Gestal­tung jetzt auch für Gesellschafter-Geschäftsführer.
  • Geschäfts­füh­rer-Haf­tung – Schä­di­gung der GmbH durch einen Mit­ar­bei­ter: Der Die­sel­skan­dal geht ins 8. Jahr      juris­ti­scher Auf­ar­bei­tung. Es gilt: Haf­tung: JA – Geschäfts­füh­rer-Pflich­ten und Ver­jäh­rungs­fra­gen blei­ben auch nach der aktu­el­len BGH-Ent­schei­dung dazu offen.

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LeseTIPP

Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung: Die Digi­ta­li­sie­rung kos­tet Geld. Der Geschäfts­füh­rer muss das Kapi­tal beschaf­fen – Inves­to­ren von der Zukunfts­fä­hig­keit des Geschäfts­mo­dells über­zeu­gen, eine nach­hal­ti­ge und fle­xi­ble Finanz­pla­nung (Finan­zie­rungs­run­den) vor­le­gen und dafür sor­gen, dass die Res­sour­cen plang­e­recht ein­ge­setzt wer­den. Digi­ta­li­sie­rung braucht qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter, die sich stän­dig wei­ter­bil­den, die Phan­ta­sie und Frei­raum brau­chen und sich trotz­dem in den Gesamt­pro­zess „Geschäfts­mo­dell“ ein­bin­den las­sen. Digi­ta­li­sie­rung ist tech­nisch. Sie brau­chen auf jeder Ebe­ne des „Geschäfts­mo­dells“ tech­ni­sches Know-How, moderns­te IT-Aus­stat­tung, Ein­bin­dung in Netz­wer­ke – sozia­le Netz­wer­ke – und ein inter­na­tio­na­les Ver­ständ­nis. Ich habe das The­ma gebün­delt. Aus der Inter­es­sen­la­ge der Geschäfts­füh­rung. Sys­te­ma­tisch – mit den Aus­wir­kun­gen auf alle Funk­tio­nen, Abtei­lun­gen und Pro­jek­te, die in der GmbH zusam­men­wir­ken. Unter­legt mit Bei­spie­len (Bench­mar­king) und hilf­rei­chen Ver­wei­sen, Anlei­tun­gen und Anre­gun­gen, wie Sie „Digi­ta­li­sie­rung“ in Ihrem Unter­neh­men erfolg­reich ange­hen und umset­zen. > Inter­es­siert?

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Geschützt: GmbH-Brief 39/2022

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Vorbereitungen auf das (schwierige) 4. Quartal

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

vor­ab: Wir hat­ten in den letz­ten Tagen Pro­ble­me mit der E‑Mail-Zustel­lung. Wenn Fra­gen oder Anlie­gen zum The­ma von uns/mir nicht beant­wor­tet wur­den, ent­schul­di­gen wir uns dafür. Schi­cken Sie uns Ihr Anlie­gen ein­fach noch­mals zu. Der Scha­den ist unter­des­sen beho­ben. Alle Anfra­gen wer­den dann wie­der – wie gewohnt – umge­hend beant­wor­tet. Die The­men der Woche:

  • Klar­text – das schwe­re 4. Quar­tal für vie­le GmbH/UG: Jedes 5. klei­ne­re Unter­neh­men „befürch­tet, den Win­ter nicht zu über­ste­hen”. Was tun? Es gibt kein Patent­re­zept – aber an eini­gen Stell­schrau­ben kön­nen Sie ansetzen.
  • Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve – Rück­zah­lung von Coro­na-Hil­fen: Jetzt reden die Gerich­te! Unkla­re Vor­ga­ben dür­fen nicht zu Las­ten der Antrag­stel­ler gehen. Davon kön­nen wohl auch vie­le GmbH/UG profitieren.
  • Digi­ta­les – Mit­ar­bei­ter im Aus­land: Fach­kräf­te haben Ansprü­che. Z. B. dar­auf, dass sie im Aus­land leben und von dort aus arbei­ten kön­nen. Das muss vom Per­so­nal­bü­ro gema­nagt, die Teams ent­spre­chend betreut werden.
  • Schwie­rig – Ver­wei­ge­rung der Aus­kunft „auf Ver­dacht”: Gesell­schaf­ter kön­nen ner­ven. Z. B., wenn Sie „Alles wis­sen wol­len” und stän­dig ins Tages­ge­schäft rein­re­den. Dabei gilt: Die dür­fen Alles wis­sen. Nur wenn Miss­brauch zu befürch­ten ist, ist das Maß voll.
  • Feh­ler­haft – Ein­be­ru­fung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung durch den Anwalt: Machen die Gesell­schaf­ter bei der Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers Feh­ler, hat der gute Chan­cen län­ger im Amt zu blei­ben und/oder eine gute Abfin­dung durchzusetzen.

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Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung: Die Digi­ta­li­sie­rung kos­tet Geld. Der Geschäfts­füh­rer muss das Kapi­tal beschaf­fen – Inves­to­ren von der Zukunfts­fä­hig­keit des Geschäfts­mo­dells über­zeu­gen, eine nach­hal­ti­ge und fle­xi­ble Finanz­pla­nung (Finan­zie­rungs­run­den) vor­le­gen und dafür sor­gen, dass die Res­sour­cen plang­e­recht ein­ge­setzt wer­den. Digi­ta­li­sie­rung braucht qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter, die sich stän­dig wei­ter­bil­den, die Phan­ta­sie und Frei­raum brau­chen und sich trotz­dem in den Gesamt­pro­zess „Geschäfts­mo­dell“ ein­bin­den las­sen. Digi­ta­li­sie­rung ist tech­nisch. Sie brau­chen auf jeder Ebe­ne des „Geschäfts­mo­dells“ tech­ni­sches Know-How, moderns­te IT-Aus­stat­tung, Ein­bin­dung in Netz­wer­ke – sozia­le Netz­wer­ke – und ein inter­na­tio­na­les Ver­ständ­nis. Ich habe das The­ma gebün­delt. Aus der Inter­es­sen­la­ge der Geschäfts­füh­rung. Sys­te­ma­tisch – mit den Aus­wir­kun­gen auf alle Funk­tio­nen, Abtei­lun­gen und Pro­jek­te, die in der GmbH zusam­men­wir­ken. Unter­legt mit Bei­spie­len (Bench­mar­king) und hilf­rei­chen Ver­wei­sen, Anlei­tun­gen und Anre­gun­gen, wie Sie „Digi­ta­li­sie­rung“ in Ihrem Unter­neh­men erfolg­reich ange­hen und umset­zen. > Inter­es­siert?

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Geschützt: GmbH-Brief 38/2022

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Ärgerlich: Beschlussfassung ohne Vollmacht

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

rich­tig: Als Verantwortliche/r im Unter­neh­men sind Sie schluss­end­lich für „Alles und Jedes” zustän­dig. Auch dafür, dass Geset­ze ein­ge­hal­ten und Form­vor­schrif­ten kor­rekt umge­setzt und beach­tet wer­den. Die The­men der Woche:

  • Alles rich­tig machen mit Voll­mach­ten und Ver­tre­tun­gen: Kor­rek­te Beschluss­fas­sung ist eine Fra­ge der sau­be­ren Vor­be­rei­tung durch die Geschäfts­füh­rung. Dazu gehört: Wer darf teil­neh­men? Wer darf (nicht) mit­stim­men? Was gilt für Voll­mach­ten und Ver­tre­tun­gen? (Sei­te 2).
  • Der Prak­ti­ker-Komm­men­tar zum GmbH-Gesetz: Schwarz auf weiss! Vie­le Rechts­fra­gen zur GmbH        erüb­ri­gen sich bereits mit einem Blick in den Geset­zes­text. Ver­ständ­lich kom­men­tiert aus Prak­ti­ker-Sicht (Sei­te 3).
  • Digi­ta­les – Trans­por­ter für die E‑Mobilität: Trans­por­ter im Fuhr­park müs­sen zuver­läs­sig sein. Und die Umwelt? Das Isma­nin­ger Start­Up E‑works Mobi­li­ty rüs­tet Trans­por­ter auf E‑Mobilität um. Mit brauch- barer Reich­wei­te (Sei­te 3).
  • Umsatz­v­er­pro­bung – nicht jede Hin­zu­schät­zung ist eine vGA: Dass die Steu­er­prü­fer in Sachen vGA nicht zim­per­lich sind, ist bekannt, ärger­lich und kos­tet. Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) setzt den Finanz­be­hör­den aber auch kla­re Gren­zen. Dann lohnt es auf jeden Fall, sich zu weh­ren (Sei­te 3).
  • GF-Anstel­lungs­ver­trag – Kün­di­gung nach Befris­tung: Üblich ist es, den GF-Anstel­lungs­ver­trag bis zum Aus­schei­dens-Alter zu befris­ten. Was gilt, wenn der Ver­trag anschlie­ßend noch ein­mal – unbe­fris­tet – ver­län­gert wird? (Sei­te 4).

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Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung: Die Digi­ta­li­sie­rung kos­tet Geld. Der Geschäfts­füh­rer muss das Kapi­tal beschaf­fen – Inves­to­ren von der Zukunfts­fä­hig­keit des Geschäfts­mo­dells über­zeu­gen, eine nach­hal­ti­ge und fle­xi­ble Finanz­pla­nung (Finan­zie­rungs­run­den) vor­le­gen und dafür sor­gen, dass die Res­sour­cen plang­e­recht ein­ge­setzt wer­den. Digi­ta­li­sie­rung braucht qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter, die sich stän­dig wei­ter­bil­den, die Phan­ta­sie und Frei­raum brau­chen und sich trotz­dem in den Gesamt­pro­zess „Geschäfts­mo­dell“ ein­bin­den las­sen. Digi­ta­li­sie­rung ist tech­nisch. Sie brau­chen auf jeder Ebe­ne des „Geschäfts­mo­dells“ tech­ni­sches Know-How, moderns­te IT-Aus­stat­tung, Ein­bin­dung in Netz­wer­ke – sozia­le Netz­wer­ke – und ein inter­na­tio­na­les Ver­ständ­nis. Ich habe das The­ma gebün­delt. Aus der Inter­es­sen­la­ge der Geschäfts­füh­rung. Sys­te­ma­tisch – mit den Aus­wir­kun­gen auf alle Funk­tio­nen, Abtei­lun­gen und Pro­jek­te, die in der GmbH zusam­men­wir­ken. Unter­legt mit Bei­spie­len (Bench­mar­king) und hilf­rei­chen Ver­wei­sen, Anlei­tun­gen und Anre­gun­gen, wie Sie „Digi­ta­li­sie­rung“ in Ihrem Unter­neh­men erfolg­reich ange­hen und umset­zen. > Inter­es­siert?

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Archiv: Volkelt-Briefe

Geschützt: GmbH-Brief 37/2022

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Keine GF-Tantieme: Was ist da falsch gelaufen?

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

2022 wird für vie­le GmbH ein Jahr ohne „Gewinn” – und ohne Tan­tie­me-Son­der­zah­lung für die Geschäfts­füh­rung. Den­noch: Nach eini­gen BFH-Ent­schei­den zur Gewinn-Tan­tie­me des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers gilt es aber jetzt schon, vor­aus­schau­end zu pla­nen. Damit zukünf­ti­ger Gewinn nicht zum Steu­er-Dilem­ma wird. Die The­men der Woche:

  • Steuer/vGA – „Gewinn” als Bemes­sungs­grund­la­ge der GF-Tan­tie­me: Von wegen Form­sa­che: Der Steu­er­prü­fung genü­gen Form­feh­ler. Dann heißt es: „So geht es nicht?”. Bei der Tan­tie­me des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers wird ganz genau hingeschaut.
  • Prak­tisch – Geschäfts­füh­rung im Team: Kon­flik­te im Team gehö­ren dazu und dür­fen sein. Aber nur  solan­ge, bis es schluss­end­lich eine kon­struk­ti­ve Lösung gibt. Nicht immer ganz ein­fach, aber machbar.
  • Digi­ta­les – Auf Gesund­heit und Vor­sor­ge …: In kei­ner ande­ren Bran­che gibt es so vie­le erfolg­rei­che Start­Ups wie hier. Beleg dafür, wie krea­tiv die Sze­ne ist und wie viel Platz für inno­va­ti­ve Ideen und neue Geschäfts­mo­del­le ist.
  • Stei­gen­de Zin­sen – wie rich­tig reagie­ren (II)? Wenn – wie jetzt – Ver­trä­ge ange­passt wer­den (müs­sen), ist es gut zu wis­sen, an wel­chen Stell­schrau­ben Sie noch dre­hen kön­nen – ohne gegen Ver­trags­üb­li­ches zu verstoßen.
  • Insol­venz­brem­se – Ver­kür­zung des Fort­füh­rungs­pro­gno­se­zeit­raums: Die Aus­sicht auf eine Rezes­si­on mit stei­gen­den Insol­venz-Zah­len erzeugt Hand­lungs­druck auf die Poli­tik. Der Vor­schlag des Jus­tiz­mi­nis­ters zur Bewäl­ti­gung der Kri­se ist aber nicht wirk­lich ein Befrei­ungs­schlag – aus Sicht der Kollegen/innen.

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Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung: Die Digi­ta­li­sie­rung kos­tet Geld. Der Geschäfts­füh­rer muss das Kapi­tal beschaf­fen – Inves­to­ren von der Zukunfts­fä­hig­keit des Geschäfts­mo­dells über­zeu­gen, eine nach­hal­ti­ge und fle­xi­ble Finanz­pla­nung (Finan­zie­rungs­run­den) vor­le­gen und dafür sor­gen, dass die Res­sour­cen plang­e­recht ein­ge­setzt wer­den. Digi­ta­li­sie­rung braucht qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter, die sich stän­dig wei­ter­bil­den, die Phan­ta­sie und Frei­raum brau­chen und sich trotz­dem in den Gesamt­pro­zess „Geschäfts­mo­dell“ ein­bin­den las­sen. Digi­ta­li­sie­rung ist tech­nisch. Sie brau­chen auf jeder Ebe­ne des „Geschäfts­mo­dells“ tech­ni­sches Know-How, moderns­te IT-Aus­stat­tung, Ein­bin­dung in Netz­wer­ke – sozia­le Netz­wer­ke – und ein inter­na­tio­na­les Ver­ständ­nis. Ich habe das The­ma gebün­delt. Aus der Inter­es­sen­la­ge der Geschäfts­füh­rung. Sys­te­ma­tisch – mit den Aus­wir­kun­gen auf alle Funk­tio­nen, Abtei­lun­gen und Pro­jek­te, die in der GmbH zusam­men­wir­ken. Unter­legt mit Bei­spie­len (Bench­mar­king) und hilf­rei­chen Ver­wei­sen, Anlei­tun­gen und Anre­gun­gen, wie Sie „Digi­ta­li­sie­rung“ in Ihrem Unter­neh­men erfolg­reich ange­hen und umset­zen. > Inter­es­siert?

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Geschützt: GmbH-Brief 36/2022

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