Autor: volkelt
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
wir haben nachgezählt: In 2022 gab es fast 900 veröffentlichte Urteile, die sich mit Rechtsfragen rund um die GmbH/UG befasst haben. Viel Quereles und Vieles, was lediglich eine Bestätigung der bisherigen Rechtslage brachte. Aber auch einige Urteile mit neuer Ausrichtung, die es in sich hat. Die Themen der Woche:
- GF-Know-how – Die wichtigsten GmbH/UG-Urteile 2022: Als Compliance-Verantwortlicher sind Sie ohnehin angehalten, Rechte und Pflichten um die GmbH/UG zu kennen und einzuhalten. Aber auch zur Für- und Vorsorge der eigenen Person, sollten Sie gut und aktuell informiert bleiben.
- Praktisch – Vorbereitung – Verkauf der GmbH: Gute Vorbereitung war schon immer ein gutes Erfolgsrezept. Wenn Sie mittel- bis langfristig aussteigen wollen, können Sie schon eine gute Zeit vorher die Weichen auf „erfolgreich abschließen” stellen.
- Digitales – Die „Amazon-Idee” für die Innenstädte: Wer stationären Handel betreibt, steht vor großen Herausforderungen. Jetzt gibt es einen wirklich originellen und weiterführenden Ansatz für die Innenstadt-Lagen.
- Kompakt – Konjunktur- und Finanz-Plandaten Februar 2023: Unsichere Zeiten sind nichts für Prognosen. Pessimismus hilft nicht weiter. Optimismus verleitet. Die Ausgangslage ist jedenfalls gar nicht so schlecht.
- OLG Brandenburg – Entlastung des Geschäftsführers: Auch wenn Sie ein für die GmbH/UG ein absehbar nachteiliges Geschäft eingehen, heißt das nicht, dass Sie dafür gerad stehen müssen. Voraussetzung: Sie haben die Gesellschafter informiert und die haben ausdrücklich zugestimmt.
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LeseTIPP
Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung: Die Digitalisierung kostet Geld. Der Geschäftsführer muss das Kapital beschaffen – Investoren von der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells überzeugen, eine nachhaltige und flexible Finanzplanung (Finanzierungsrunden) vorlegen und dafür sorgen, dass die Ressourcen plangerecht eingesetzt werden. Digitalisierung braucht qualifizierte Mitarbeiter, die sich ständig weiterbilden, die Phantasie und Freiraum brauchen und sich trotzdem in den Gesamtprozess „Geschäftsmodell“ einbinden lassen. Digitalisierung ist technisch. Sie brauchen auf jeder Ebene des „Geschäftsmodells“ technisches Know-How, modernste IT-Ausstattung, Einbindung in Netzwerke – soziale Netzwerke – und ein internationales Verständnis. Ich habe das Thema gebündelt. Aus der Interessenlage der Geschäftsführung. Systematisch – mit den Auswirkungen auf alle Funktionen, Abteilungen und Projekte, die in der GmbH zusammenwirken. Unterlegt mit Beispielen (Benchmarking) und hilfreichen Verweisen, Anleitungen und Anregungen, wie Sie „Digitalisierung“ in Ihrem Unternehmen erfolgreich angehen und umsetzen. > Interessiert?
Ein Kommentar zum BFH-Urteil …
Das oberste deutsche Steuergericht hat entschieden – in Sachen Solidaritätszuschlag (vgl. Nr. 3/2023). Ergebnis: Wir brauchen das Bundesverfassungsgericht dazu nicht zu hören. Wir können das selbst entscheiden. Danach ist der Staat berechtigt, über die weitere Verwendung der Einnahmen aus einer (zunächst) zweckgebundenen Ergänzungsabgabe selbst zu entscheiden.
Was in Fachkreisen allerdings höchst kritisch kommentiert wird. Selbst der Wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung räumt dazu ein: „Wegen der engen Konnexität zwischen der „konkreten, außergewöhnlichen Finanzierungsaufgabe“ und der Ergänzungsabgabe müsse diese bei Wegfall der ursprünglichen Aufgabe aufgehoben werden, und der Gesetzgeber müsse erneut tätig werden und seinen Willen zur Erhebung mit entsprechend geänderter Begründung ausüben”.
U. E. eine Grundsatzfrage, die das Bundesverfassungsgericht neben fiskalpolitischen und steuerrechtlichen Kriterien nach allen Maßstäben der Verfassung beurteilen muss. Es bleibt der Eindruck, dass man dem Bund die Rückzahlung von Milliarden nicht antun will.
Quellen: PM Bundesfinanzhof zum Urteil, Entscheidung vom 30.1.2023, IX R 15/20
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
die meisten Geschäftsführer – wem sage ich das – informieren sich aus Wirtschaftsmagazinen. Mit einem Nachteil: Die Zeitschiften stapeln sich. Viele Kollegen haben keine Zeit zum Lesen, müssen dennoch top informiert sein. Lösung: Der richtige Medien-Mix. Heute ein paar Anregungen dazu. Die Themen der Woche:
- Entscheider-Wissen – Gut informiert in Fake-und KI-News-Zeiten: Fördermittel, Rohstoffpreise oder neue gesetzliche Vorgaben: Gut informiert entscheidet sich besser. Und: Das Internet weiß viel, aber längst nicht Alles. Hier einige Vorschläge für eine verbesserte Informations-Strategie.
- Praktisch – Konflikte in der 2‑Personen-GmbH/UG – Was tun? Meinungsverschiedenheiten gehören zum Geschäftsalltag, können aber auch beleben. Oder zu echten Konflikten werden. Darauf kann man sich vorbereiten.
- Digitales – eine Plattform für Büro-Kunst: Praktisch und effektiv organisiert sollte jeder Arbeitsplatz. Aber Platz zum Wohlfühlen kann der Produktivität auch nicht schaden. Gewusst wie.
- Pflichtveröffentlichung JA 2021 – Sie müssen den Steuerberater kontrollieren: Alle Jahre wieder müssen GmbH/UG die Zahlen offenlegen. Sonst kostet es. Das alleine an den Steuerberater zu delegieren, genügt aber nicht.
- BGH aktuell – Schadensersatzansprüche nach Preisabsprachen: Wenn Konkurrenten regelmäßig die Preise absprechen, entsteht „Schaden”. Laut BGH muss der Verursacher dafür zahlen.
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LeseTIPP
Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung: Die Digitalisierung kostet Geld. Der Geschäftsführer muss das Kapital beschaffen – Investoren von der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells überzeugen, eine nachhaltige und flexible Finanzplanung (Finanzierungsrunden) vorlegen und dafür sorgen, dass die Ressourcen plangerecht eingesetzt werden. Digitalisierung braucht qualifizierte Mitarbeiter, die sich ständig weiterbilden, die Phantasie und Freiraum brauchen und sich trotzdem in den Gesamtprozess „Geschäftsmodell“ einbinden lassen. Digitalisierung ist technisch. Sie brauchen auf jeder Ebene des „Geschäftsmodells“ technisches Know-How, modernste IT-Ausstattung, Einbindung in Netzwerke – soziale Netzwerke – und ein internationales Verständnis. Ich habe das Thema gebündelt. Aus der Interessenlage der Geschäftsführung. Systematisch – mit den Auswirkungen auf alle Funktionen, Abteilungen und Projekte, die in der GmbH zusammenwirken. Unterlegt mit Beispielen (Benchmarking) und hilfreichen Verweisen, Anleitungen und Anregungen, wie Sie „Digitalisierung“ in Ihrem Unternehmen erfolgreich angehen und umsetzen. > Interessiert?
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
dass Verträge für den Ernstfall – also auch bei einer gerichtlichen Entscheidung – passen müssen, hat sich herumgesprochen. Einiges Kleingedrucktes gilt es zu beachten, wenn einer der Gesellschafter aus der GmbH/UG ausscheiden will/muss. Die Themen der Woche:
- Ausstieg aus der GmbH/UG – Die Abfindungsvereinbarung muss stimmen: Es gibt viele Gründe, dass sich GmbH/UG-Gesellschafter trennen (müssen). Lesen Sie, worauf es ankommt und welche vertraglichen Gestaltungen auf keinen Fall passen.
- Praktisch – Onboarding für den/die Neue/n: Schnelligkeit vor Gründlichkeit. Oder: Gründlichkeit vor Schnelligkeit? Wichtig ist, die Verstärkung in der Geschäftsführung richtig – neuenglisch – „onzuboarden”.
- Digitales – Geschäftsmodelle mit der induktiven Stromversorgung: Neue Technologien sind immer auch Chancen für neue Geschäftsmodelle. Viele StartUps „probieren”, nicht wenige scheitern. Oft kommt es auf den die richtige Technologie zum richtigen Zeitpunkt an.
- Statusfeststellungs-Gutachten – Werbungskosten für den Geschäftsführer: Geschäftsführer/innen, die Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status belegen müssen, können zumindest die Kosten dafür steuerlich absetzen.
- LAG Düsseldorf – Geschäftsführer kann gleich vor´s Arbeitsgericht: Arbeitsgerichte entscheiden in der Regel „arbeitnehmerfreundlich” – im Einzelfall kann das auch der Geschäftsführer nutzen (Seite 4).
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LeseTIPP
Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung: Die Digitalisierung kostet Geld. Der Geschäftsführer muss das Kapital beschaffen – Investoren von der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells überzeugen, eine nachhaltige und flexible Finanzplanung (Finanzierungsrunden) vorlegen und dafür sorgen, dass die Ressourcen plangerecht eingesetzt werden. Digitalisierung braucht qualifizierte Mitarbeiter, die sich ständig weiterbilden, die Phantasie und Freiraum brauchen und sich trotzdem in den Gesamtprozess „Geschäftsmodell“ einbinden lassen. Digitalisierung ist technisch. Sie brauchen auf jeder Ebene des „Geschäftsmodells“ technisches Know-How, modernste IT-Ausstattung, Einbindung in Netzwerke – soziale Netzwerke – und ein internationales Verständnis. Ich habe das Thema gebündelt. Aus der Interessenlage der Geschäftsführung. Systematisch – mit den Auswirkungen auf alle Funktionen, Abteilungen und Projekte, die in der GmbH zusammenwirken. Unterlegt mit Beispielen (Benchmarking) und hilfreichen Verweisen, Anleitungen und Anregungen, wie Sie „Digitalisierung“ in Ihrem Unternehmen erfolgreich angehen und umsetzen. > Interessiert?
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
fester und notwendiger Grundsatz in der GmbH/UG: Geschäfts- und Privatvermögen sind klar und für jeden Außenstehenden nachvollziehbar getrennt. Das gilt auch für alle vertraglichen Vereinbarungen mit der Familie und mit guten Bekannten. Die Themen der Woche:
- Praxis-Check – Darlehensverträge mit Familien-Angehörigen: Die aktuellen Diskussionen um neue Steuern beflügeln Gestaltungen um vorweggenommenes Vererben und Verschenken. Wenn verschenktes Geld dann als Darlehen an die GmbH/UG genutzt wird, müssen Sie aufpassen.
- Geschäftsführer-Perspektive – „Gesellschaftsrecht” ist kompliziert: Eigentlich ist es ganz einfach, ein Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft zu gründen. Eigentlich!
- Digitales – Personalverwaltung für kleinere Unternehmen: Personalverwaltung bedeutet viel Bürokratie, lässt sich digital aber gut vereinfachen. Das StartUp Personio bietet praxistaugliche und preiswerte Lösungen.
- Alles richtig machen – Die GF-Tantieme in Altersbezüge umwandeln: Mit der Tantieme die Altersbezüge aufbessern? – das geht. Was Sie beachten müssen, damit das Finanzamt mitmacht.
- LAG Baden-Württemberg – Freiwillige Zahlungen prüfen und absichern: Zahlungen unter „Freiwilligkeitsvorbehalt” sollen verhindern, dass Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf zusätzliche Leistungen haben. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg müssen die Verträge jetzt nachgebesssert werden.
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Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung: Die Digitalisierung kostet Geld. Der Geschäftsführer muss das Kapital beschaffen – Investoren von der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells überzeugen, eine nachhaltige und flexible Finanzplanung (Finanzierungsrunden) vorlegen und dafür sorgen, dass die Ressourcen plangerecht eingesetzt werden. Digitalisierung braucht qualifizierte Mitarbeiter, die sich ständig weiterbilden, die Phantasie und Freiraum brauchen und sich trotzdem in den Gesamtprozess „Geschäftsmodell“ einbinden lassen. Digitalisierung ist technisch. Sie brauchen auf jeder Ebene des „Geschäftsmodells“ technisches Know-How, modernste IT-Ausstattung, Einbindung in Netzwerke – soziale Netzwerke – und ein internationales Verständnis. Ich habe das Thema gebündelt. Aus der Interessenlage der Geschäftsführung. Systematisch – mit den Auswirkungen auf alle Funktionen, Abteilungen und Projekte, die in der GmbH zusammenwirken. Unterlegt mit Beispielen (Benchmarking) und hilfreichen Verweisen, Anleitungen und Anregungen, wie Sie „Digitalisierung“ in Ihrem Unternehmen erfolgreich angehen und umsetzen. > Interessiert?