Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
dass Verträge für den Ernstfall – also auch bei einer gerichtlichen Entscheidung – passen müssen, hat sich herumgesprochen. Einiges Kleingedrucktes gilt es zu beachten, wenn einer der Gesellschafter aus der GmbH/UG ausscheiden will/muss. Die Themen der Woche:
- Ausstieg aus der GmbH/UG – Die Abfindungsvereinbarung muss stimmen: Es gibt viele Gründe, dass sich GmbH/UG-Gesellschafter trennen (müssen). Lesen Sie, worauf es ankommt und welche vertraglichen Gestaltungen auf keinen Fall passen.
- Praktisch – Onboarding für den/die Neue/n: Schnelligkeit vor Gründlichkeit. Oder: Gründlichkeit vor Schnelligkeit? Wichtig ist, die Verstärkung in der Geschäftsführung richtig – neuenglisch – „onzuboarden”.
- Digitales – Geschäftsmodelle mit der induktiven Stromversorgung: Neue Technologien sind immer auch Chancen für neue Geschäftsmodelle. Viele StartUps „probieren”, nicht wenige scheitern. Oft kommt es auf den die richtige Technologie zum richtigen Zeitpunkt an.
- Statusfeststellungs-Gutachten – Werbungskosten für den Geschäftsführer: Geschäftsführer/innen, die Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status belegen müssen, können zumindest die Kosten dafür steuerlich absetzen.
- LAG Düsseldorf – Geschäftsführer kann gleich vor´s Arbeitsgericht: Arbeitsgerichte entscheiden in der Regel „arbeitnehmerfreundlich” – im Einzelfall kann das auch der Geschäftsführer nutzen (Seite 4).
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LeseTIPP
Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung: Die Digitalisierung kostet Geld. Der Geschäftsführer muss das Kapital beschaffen – Investoren von der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells überzeugen, eine nachhaltige und flexible Finanzplanung (Finanzierungsrunden) vorlegen und dafür sorgen, dass die Ressourcen plangerecht eingesetzt werden. Digitalisierung braucht qualifizierte Mitarbeiter, die sich ständig weiterbilden, die Phantasie und Freiraum brauchen und sich trotzdem in den Gesamtprozess „Geschäftsmodell“ einbinden lassen. Digitalisierung ist technisch. Sie brauchen auf jeder Ebene des „Geschäftsmodells“ technisches Know-How, modernste IT-Ausstattung, Einbindung in Netzwerke – soziale Netzwerke – und ein internationales Verständnis. Ich habe das Thema gebündelt. Aus der Interessenlage der Geschäftsführung. Systematisch – mit den Auswirkungen auf alle Funktionen, Abteilungen und Projekte, die in der GmbH zusammenwirken. Unterlegt mit Beispielen (Benchmarking) und hilfreichen Verweisen, Anleitungen und Anregungen, wie Sie „Digitalisierung“ in Ihrem Unternehmen erfolgreich angehen und umsetzen. > Interessiert?