Als Arbeitgeber dürfen Sie bestimmen, ob Ihre Mitarbeiter einen Hund mit an den Arbeitsplatz bringen dürfen. Erlauben Sie das, … dann können Sie trotzdem einen der Hunde ausschließen, z. B. dann, wenn der sich nicht fügt (bellen, rumlaufen) oder aggressiv verhält (LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.3.2014, 9 Sa 1207/13).
Das LAG bestätigt damit die Rechtslage aus erster Instanz (vgl. Nr. 39/2013). Der Arbeitgeber darf im Einzelfall entscheiden, wie der Umgang mit Hunden in der Firma gehandhabt wird. Einen Anspruch auf Gleichbehandlung gibt es grundsätzlich nicht. Die betrieblichen Belange stehen hier eindeutig im Vordergrund.