Die EU-Arbeits- und Sozialminister haben sich auf neue Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern in der EU geeinigt. Wichtig: Die neuen Regeln werden aber frühestens in 4 Jahren nach EU-Ratsbeschluss in Kraft treten (2021).
Eckpunkte der Regelung sind: Vergütung nach dem Tarifvertrag (Weihnachts- und Urlaubsgeld, Schlechtwetterzulage, Arbeitszeitregelung, Urlaubsanspruch usw.), Befristung auf max. 1 Jahr, Branchen: Bau, Bergbau, Abfallwirtschaft, Brief- und Sicherheitsdienstleistungen, Gebäudereiniger, Schlachtereien. Sonderregelungen für Spediteure. Ausgenommen: Pflege.