Ob Tripadvisor-Empfehlung oder Amazon-Note: Bewertungs-Portale im Internet werden immer häufiger zum entscheidenden Kriterium bei der Kaufentscheidung. Auch bei der Suche nach dem neuen Arbeitgeber. Sind Sie hier nicht, nicht richtig oder sogar mit der Note „mangelhaft“ gelistet, haben Sie schlechte Karte bei der Suche nach neuen Mitarbeitern. …
Beispiel: Wie die Arbeitgeber-Bewertung funktioniert können Sie gut z. B. unter www.meinchef.de oder www.kununu.de nachvollziehen. Hier können Arbeitnehmer und potenzielle Arbeitnehmer anhand vorgegebener Kriterien (Gehalt, Kollegen, Weiterbildungsangebote, Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit usw.) das Unternehmen als Arbeitgeber bewerten oder den Chef direkt bewerten (Mein Chef: „lobt oder kritisiert konstruktiv und zeitnah“, „überzeugt durch soziale Kompetenz“). Möglich sind auch individuelle Kommentare. Und die können es in sich haben. Z. B. , wenn dann dort solche Dinge wie: „Ich würde das Unternehmen in keinem Fall als Arbeitgeber empfehlen“. Können Sie sich gegen schlecht, unwahre oder manipulierte Einträge schützen? In der Praxis gibt es fast keine Möglichkeit, negative Einträge zu beseitigen (Ausnahme: kununu). Es sei denn, Sie gehen anwaltlich vor und verlangen Löschung der Einträge. Was aber nach der Rechtsprechung nur möglich ist, wenn es sich um sittenwidrige oder falsche Darstellungen handelt (vgl. Nr. 22/2014).