Beschäftigen Sie in der GmbH nahe Angehörige (Ehegatte), sollten Sie die vertragliche Gestaltung und die Durchführung genau nehmen. Nicht geht: Die Überlassung eines Firmenwagen im Rahmen eines 400 EUR-Jobs mit uneingeschränkter Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung (BFH, Urteil v. 10.10.2018, X R 44/17).
Im Urteilsfall ging es zwar nicht um die Gestaltung in einer GmbH. Es ist aber davon auszugehen, dass die Finanzbehörden diese „Unüblichkeit der Vertragsgestaltung” auch für Ehegatten-/Kinder-Arbeitsverhältnisse in der GmbH unterstellen werden. Lösung: Beschränken Sie die Privatnutzung (z. B.: auf eine bestimmte Kilometerleistung pro Jahr (2.000 km) oder vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung für die Spritkosten für Privatfahrten.