Kategorien
Volkelt-Briefe

Achtung: Bestellung zum Geschäftsführer der Tochter-GmbH

Wenn Sie bzw. Ihre GmbH eine 100%ige Toch­ter­ge­sell­schaft grün­den, ist die Mut­ter-GmbH allei­ni­ge Gesell­schaf­te­rin der Toch­ter-GmbH. Rechts­fol­ge: Als gesetz­li­cher Ver­tre­ter der Mut­ter-GmbH sind Sie deren Ver­tre­ter in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Toch­ter-GmbH und damit grund­sätz­lich auch wei­sungs­be­rech­tigt gegen­über der Geschäfts­füh­rung der Toch­ter-GmbH. Ist für die Toch­ter-GmbH ein Fremd-Geschäfts­füh­rer bestellt – etwa ein frü­he­rer lei­ten­der Mit­ar­bei­ter – unter­liegt die­ser dem Wei­sungs­recht der Mut­ter-GmbH. Ist ein sog. Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te ver­ein­bart, dann kann der Geschäfts­füh­rer die­se nur mit Zustim­mung der Mut­ter-Gesell­schaft bzw. mit Ihrer Zustim­mung als Geschäfts­füh­rer und Ver­tre­ter der Mut­ter­ge­sell­schaft durchführen.

Üblich ist es, dass …der Geschäfts­füh­rer der Mut­ter-GmbH zunächst auch als Geschäfts­füh­rer der Toch­ter-GmbHs ein­ge­setzt wird – solan­ge noch kei­ne geeig­ne­te Beset­zung für die Toch­ter-Geschäfts­füh­rung gefun­den ist und die­se zunächst noch von der Erfah­rung der Mut­ter-Geschäfts­füh­rung ange­lei­tet wer­den soll. Wich­tig: Hier müs­sen Form­vor­ga­ben beach­tet wer­den. Etwa die Befrei­ung vom Ver­bot des Selbst­kon­tra­hie­rens (§ 181 BGB) und die Anfor­de­run­gen des Regis­ter­ge­richts an die Bestel­l­ur­kun­den – also den pro­to­kol­lier­ten Beschluss der Mut­ter-GmbH zur Bestel­lung des Geschäfts­füh­rers bzw. die Bestel­l­ur­kun­de der Toch­ter-GmbH über die Beru­fung ihres Geschäftsführers.

Nichts falsch machen Sie – in Ihrer Eigen­schaft als allein­ver­tre­tungs­be­rech­tig­ter Geschäfts­füh­rer der Mut­ter GmbH und damit als Ver­tre­ter des Gesell­schaf­ters „GmbH” und als vom Selbst­kon­tra­hie­rungs­ver­bot befrei­ter Ver­tre­ter der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Toch­ter­ge­sell­schaft – wenn Sie dem Regis­ter­ge­richt bei Ein­tra­gung der Toch­ter-GmbH einen Bestel­lungs­be­schluss der Mut­ter-GmbH und eine Bestel­lungs­er­klä­rung zum Geschäfts­füh­rer der Toch­ter-GmbH vorlegen.

Schreibe einen Kommentar