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Volkelt-Briefe

Abkommen zum automatischen Informationsaustausch zeigt Wirkung

Auch nach der Ver­schär­fung des Geset­zes zur steu­er­li­chen Selbst­an­zei­ge bleibt die Zahl der reu­igen Steu­er­sün­der hoch. So gab es im 1. Quar­tal wie­der­um bereits 8.154 Selbst­an­zei­ger. Zuletzt gab es 2014 ins­ge­samt 40.000 Selbst­an­zei­gen mit 1,5 Mrd. EUR Steu­er­mehr­erlö­sen. Zunächst waren alle Exper­ten davon aus­ge­gan­gen, dass es nach einer Ver­schär­fung des Geset­zes zum 1.1.2015 zu einer spür­ba­ren Abnah­me bei den Selbst­an­zei­gen kom­men wird. …

Ab 2017 wird das OECD-Mus­ter­ab­kom­men zum Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zwi­schen den Ban­ken und den Steu­er­be­hör­den der Län­der umge­setzt. Bis auf weni­ge Aus­nah­men (Pana­ma) ist dann kein Aus­lands­kon­to mehr vor den Steu­er­be­hör­den sicher. Wich­tig ist, dass die Selbst­an­zei­ge in vol­lem Umfang gestellt wird. Die Selbst­an­zei­ge muss alle unver­jähr­ten Steu­er­straf­ta­ten einer Steu­er­art (also z. B. Ein­kom­men­steu­er, Umsatz­steu­er) umfassen.

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