Auch nach der Verschärfung des Gesetzes zur steuerlichen Selbstanzeige bleibt die Zahl der reuigen Steuersünder hoch. So gab es im 1. Quartal wiederum bereits 8.154 Selbstanzeiger. Zuletzt gab es 2014 insgesamt 40.000 Selbstanzeigen mit 1,5 Mrd. EUR Steuermehrerlösen. Zunächst waren alle Experten davon ausgegangen, dass es nach einer Verschärfung des Gesetzes zum 1.1.2015 zu einer spürbaren Abnahme bei den Selbstanzeigen kommen wird. …
Ab 2017 wird das OECD-Musterabkommen zum Informationsaustausch zwischen den Banken und den Steuerbehörden der Länder umgesetzt. Bis auf wenige Ausnahmen (Panama) ist dann kein Auslandskonto mehr vor den Steuerbehörden sicher. Wichtig ist, dass die Selbstanzeige in vollem Umfang gestellt wird. Die Selbstanzeige muss alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart (also z. B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer) umfassen.