Erklärt der von Ihnen mit der Aufstellung der Steuerbilanz beauftragte Steuerberater, dass eine insolvenzrechtliche …
Überschuldung nicht vorliegt, haftet er gegenüber der GmbH, wenn deswegen der Insolvenzantrag – also nach Ablauf der 3‑Wochenfrist gemäß § 64 Abs. 1 GmbH-Gesetz – verspätet gestellt wird (BGH, Urteil vom 6.6.2013, IX ZR 204/12).
Für die Praxis: Wichtig ist, dass Sie die Aussagen und Empfehlungen des Steuerberaters nachweisen können. Verlassen Sie sich also grundsätzlich nicht auf mündliche Auskünfte. Fertigen Sie zumindest eine Bestätigungs-E-Mail. Inhalt: „Ich bestätige Ihren Hinweis aus dem Telefonat vom <Datum, Uhrzeit>, dass die X‑GmbH insolvenzrechtlich nicht überschuldet ist“. Besser: Sie verlangen eine schriftliche Notiz. Bestehen Zweifel, lassen Sie eine Überschuldungsbilanz erstellen.