Wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, müssen Sie … in Zukunft mit einem weiteren Risiko leben. Wer ohne Helm in einen Unfall verwickelt wird, riskiert „Mitverschulden“. Und zwar auch dann, wenn nicht Sie sondern ein anderer Verkehrsteilnehmer Unfallverursacher ist (OLG Schleswig, Urteil vom 5.6.2013, 7 U 11/12).
Für die Praxis: Der Unfall geschah – wie meistens – in völlig unerwarteter Situation. Der Pkw-Halter öffnete die Tür und der Fahrrad-Fahrer ohne Helm konnte nicht mehr ausweichen. Im Urteil um Schadensersatz, Kostenübernahme und Schmerzensgeld musste sich der Fahrrad-Fahrer eine Mitschuld einräumen lassen. Mitverschuldenanteil: 20 %. Nach diesem Urteil sollten zumindest Vielfahrer unbedingt einen Helm tragen.