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Volkelt-Briefe

Geld/Finanzen: SEPA-Umstellungs-Risiken werden von vielen Unternehmen unterschätzt

Auf die Umstel­lungs-Pro­ble­me auf SEPA (euro­päi­scher Über­wei­sungs­stan­dard) zum 1.2.2014 haben wir bereits hin­ge­wie­sen (vg. Nr. 25/2013). Jetzt …

haben auch die Ver­ant­wort­li­chen – sprich das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) – erkannt, dass hier ein Cha­os droht. Im Unter­schied zu ELSTAM lässt sich das Ver­fah­ren aller­dings nicht kurz­fris­tig aus­set­zen oder verschieben.

Wich­tig für klei­ne­re Unter­neh­men: Ab 1.2.2014 dür­fen die Ban­ken Über­wei­sungs­auf­trä­ge und Ein­zugs­er­mäch­ti­gun­gen nur durch­füh­ren, wenn die Daten im SEPA-For­mat vor­liegen. Ist das nicht der Fall, darf die Bank die Über­wei­sun­gen nicht vor­neh­men. Umge­kehrt: Hat Ihr Gläu­bi­ger nicht kor­rekt umge­stellt, führt das dazu, dass Sie tage- und wochen­lang auf Ihr Geld war­ten müssen.

Für die Pra­xis: Dazu müs­sen alle Daten­sät­ze (Lohn­buch­hal­tung, Ein­zugs­er­mäch­ti­gun­gen usw.) geprüft und ange­passt wer­den. Die Sin­gle Euro Pay­ments Area (SEPA) hat Aus­wir­kun­gen auf alle betrieb­li­chen Berei­che (AGB, Ver­trä­ge, Wer­be­un­ter­la­gen, auch: Ein­kauf, Daten­schutz). Bei­spiel: U. U. müs­sen Ein­zugs­er­mäch­ti­gun­gen neu ein­ge­holt wer­den. Kun­den müs­sen vor der Ein­zie­hung 14 Tage vor­her unter­rich­tet wer­den usw.. Gibt es in Ihrem Unter­neh­men noch kei­ne Vor­be­rei­tun­gen auf das neue SEPA-Sys­tem, soll­ten Sie in den nächs­ten Wochen einen SEPA-Ver­ant­wort­li­chen benen­nen (aus der IT und/oder Rech­nungs­we­sen), der das Pro­jekt „SEPA“ über alle Unter­neh­mens­be­rei­che plant, beglei­tet und umsetzt. Wir berich­ten an die­ser Stel­le lau­fend zum The­ma, so dass Sie den Pro­jekt­stand und neue Erkennt­nis­se zum The­ma jeder­zeit über­prü­fen kön­nen. Hilf­reich: Die neu­en Zah­lungs­stan­dards, die offi­zi­el­len Bun­des­bank­in­for­ma­tio­nen zu SEPA

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