Leben Sie als Geschäftsführer innerhalb einer sog. doppelten Haushaltsführung und nutzen Sie …
den Firmenwagen am Wochenende für die Fahrt zu Ihrem Hauptwohnsitz, können Sie die anfallenden Kosten steuerlich nicht geltend machen. Eine zusätzlicher Werbungskostenabzug (Anzahl der Heimfahrten x km zum Hauptwohnsitz x 0,30 €) ist nicht möglich (BFH, Urteil vom 28.2.2013, VI R 33/11).
Für die Praxis: Ein zusätzlicher Werbungskostenabzug für Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist nur dann möglich, wenn Sie mit dem Privat-Pkw fahren (§ 9 Abs. 1 EStG). Zu prüfen ist: Sie vereinbaren für den Firmenwagen ausschließlich dienstliche Nutzung (eventuell mit Fahrtenbuch, aber ohne zusätzliche Lohnsteuer nach der 1%-Methode) und nutzen für die Heimfahrten einen zusätzlichen Privat-Wagen, für den Sie den Werbungskostenabzug beanspruchen können.