Laut LAG Berlin-Brandenburg können Sie nur dann fristlos kündigen, wenn …
keinerlei Anzeichen für eine bevorstehende Erkrankung erkennbar sind. Problem: Wie wollen Sie das beweisen? (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.3.2013, 10 Sa 2427/12).
Für die Praxis: Das Gericht verlangt, dass Sie die Behauptung des Arbeitnehmers für eine bevorstehende Erkrankung widerlegen müssen. Wie das gehen soll, lässt das Gericht offen. Dass der Arbeitnehmer nach der Ankündigung noch bis zum Feierabend weiter gearbeitet hat, widerlegt die bevorstehende Erkrankung jedenfalls nicht. Allenfalls können Sie dann beim Fehlen am nächsten Arbeitstag wegen Fernbleiben vom Arbeitsplatz ohne Urlaubsgenehmigung abmahnen.