Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs muss Google die Suchergänzungs-Funktion („autocomplete-function“) für Ihre Firma korrigieren bzw. löschen, wenn …
dadurch ein geschäftsschädigendes oder unrichtiges Bild über Ihre Firma vermittelt wird. Im entschiedenen Verfahren wurde beim Google-Aufruf der Firma ein Verweis auf Scientology (BGH, Urteil vom 14.5.2013, VI ZR 269/12).
Für die Praxis: Hier sollten Sie umgehend prüfen, welche Suchergänzungs-Ergebnisse für Ihre Firma angezeigt werden. Das kann in der Tat nachteilig fürs Geschäft werden. Z. B., wenn pornografische, unsittliche oder verunglimpfende Wortfelder aufgebaut werden oder wenn böswillige und schlechte Meinungsmache gegen Ihr Unternehmen betrieben wird. Bevor Sie sich aber selbst mit Google Deutschland auf Juristisches einlassen, sollten Sie sich von einem Internet-Juristen vertreten lassen. Eventuell muss dazu ein Abmahnverfahren eingeleitet werden. Bei Fristüberschreitung können Sie dann sogar Schadensersatz verlangen.