Zahlen Sie aus eigener Geldbörse kleinere Beträge bar für die GmbH, schaut das Finanzamt genau hin (Parkgebühren, Bücher oder Zeitschriften). Dieser Auslagenersatz …
wird steuerlich nämlich nur anerkannt, wenn Sie das ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
Für die Praxis: Vermerken Sie in Ihrem Anstellungsvertrag: „Die GmbH verpflichtet sich, die Auslagen des Geschäftsführers für die GmbH gegen Nachweis in voller Höhe zu ersetzen.“ Halten Sie sich bei der Kostenerstattung an den vereinbarten Abrechnungs- und Belegmodus.