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Volkelt-Briefe

Wettbewerb: Teilnahme an Branchentreffen ist riskant

Jetzt hat das Bun­des­kar­tell­amt erst­mals Buß­gel­der wegen wett­be­werbs­be­schrän­ken­dem Infor­ma­ti­ons­aus­tausch ver­hängt. Bei Branchentreffen …

infor­mier­ten sich die Her­stel­ler von Mar­ken-Dro­ge­rie­ar­ti­keln gegen­sei­tig. Dabei waren auch klei­ne­re Unter­neh­men wie die Kuki­dent GmbH mit rund 25 Mio. Umsatz. Sie tausch­ten Infor­ma­tio­nen über anste­hen­de Preis­er­hö­hun­gen, über Rabatt­for­de­run­gen des Ein­zel­han­dels und über den Stand und Ver­lauf der Ver­hand­lun­gen mit Ein­zel­händ­lern aus. 

Für die Pra­xis: Selbst Bran­chen­tref­fen im regio­na­len Rah­men (IHK- oder HK-Erfa-Grup­pen) wer­den für Teil­neh­mer zum Kar­tell­ri­si­ko, z. B. wenn einer der Teil­neh­mer an die Lan­des­kar­tell­be­hör­den mel­det. Die­se „Ver­leum­der-Rol­le“ ist für ein Unter­neh­men attrak­tiv, weil es so den Kon­kur­ren­ten beträcht­li­chen Scha­den zufü­gen kann. Z.B., wenn ein Kon­kur­rent ange­schla­gen ist und die Kar­tell­stra­fe das „aus“ bedeu­tet. Kar­tell­recht­lich rele­van­te Infor­ma­tio­nen (Prei­se, Rabat­te, Kon­di­tio­nen) soll­ten Sie nur im ver­trau­ten Krei­se preis­ge­ben. Haben Sie kein „gutes Gefühl“, soll­ten Sie sich aus der Info-Run­de aus­klin­ken. Wir gehen davon aus, dass die Kar­tell­be­hör­den (Bun­des- und Lan­des­kar­tell­äm­ter) die­se Rechts­ent­wick­lung noch wei­ter trei­ben werden.

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