Mit den neuen technischen Möglichkeiten von Smartphones ergeben sich immer wieder neue rechtliche Fragen. Zum Beispiel bei der Nutzung des Smartphone als Navigationssystem beim Fahren. Dazu gibt es ein wichtiges Urteil …
des OLG Hamm. Danach gilt: Auch bei einer Nutzung als Navi ist das „zur Hand nehmen“ nicht erlaubt. Bei Kontrollen ist die Polizei berechtigt, Bußgeld zu verhängen (OLG Hamm, Urteil vom 18.2.2013, III‑5 RBs 11/13).
Für die Praxis: Es hilft nicht weiter, wenn Sie beim Mobiltelefonieren im Auto erwischt werden und Sie darauf verweisen, dass Sie lediglich Ihr Navigationssystem bedient hätten. Beide Sachverhalte werden mit Bußgeld belegt. Ohne Freisprechanlage und integriertem Navigationssystem haben Sie vor Gericht schlechte Karten.