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Volkelt-Briefe

Vorsicht mit der KSV: Rentenversicherung will ab 2014 lückenlos prüfen

Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DR) plant, die Bei­trags­zah­lung zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung ab 2014 lücken­los zu prü­fen. Fol­ge: Feh­ler bei KSV-pflich­ti­gen Leis­tun­gen wer­den sys­te­ma­tisch auf­ge­deckt. D. h. alle 4 Jahre …

wird eine Bei­trags­nach­zah­lung in Höhe von 3,9 % bzw. ab 2013 in Höhe von 4,1 % des Umsatz­vo­lu­mens fäl­lig. Bei­spiel: Sie beauf­tra­gen eine Wer­be­agen­tur mit der Erstel­lung von Pro­spek­ten. Außer­dem wird die Home­page aktua­li­siert. Die­se Leis­tun­gen sind bei­trags­pflich­tig und kön­nen schnell eini­ge Zehn­tau­send EUR kosten.

Die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für die­se Dau­er­prü­fung hat die Bun­des­re­gie­rung letz­te Woche auf den Weg gebracht. Die DR wird ab 2014 lücken­los prü­fen, und zwar rück­wir­kend bis zu 4 Jah­ren. Gehen Sie davon aus, dass es bei vie­len Ein­zel- und Son­der­sach­ver­hal­ten zu kon­trä­ren Mei­nun­gen mit dem Prü­fer kommt. Vie­les lässt sich erst im gericht­li­chen Ver­fah­ren klä­ren. Das ist auf­wen­dig, kos­tet Geld und braucht gute Nerven.

Für die Pra­xis: Infor­mie­ren Sie sich dar­über, wel­che Leis­tun­gen bei­trags­pflich­tig sind. Bei­spie­le gibt es auf der Home­page der KSV unter www.kuenstlersozialkasse.de > Down­load­be­reich für Unter­neh­men und Ver­wer­ter. Prü­fen Sie, wel­che Leis­tun­gen Sie ggf. im eige­nen Haus ohne KSV-Bei­trag erstel­len kön­nen, z. B. For­mu­lie­rung von Wer­be­tex­ten, eige­ne Fotos durch Mit­ar­bei­ter erstel­len. Bei­trags­pflich­ti­ge Leis­tun­gen müs­sen Sie jeweils zum 31. März an die KSV mel­den (Vor­dru­cke > sie­he oben im Down­load­be­reich), even­tu­ell sind Vor­aus­zah­lun­gen zu leis­ten. Wir raten davon ab, das The­ma zu „igno­rie­ren“ und auf sich zukom­men zu las­sen. Die DR wird alle For­de­run­gen durch­set­zen, wenn auch ohne Zin­sen und Zuschläge.

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