Spätestens zum 10.1.2013 mussten GmbHs/UGs USt-und Lohnsteuer-Voranmeldungen für das 4. Quartal 2012/Dezember 2012 einreichen. Sonst drohen Verzugszinsen. ACHTUNG: …
Bei vielen kleinen Unternehmen mit einfacher IT sind Probleme vorprogrammiert – selbst dann, wenn die Anmeldung zur Authentifizierung korrekt durchgeführt wurde. Was tun? Wurde die Voranmeldung bisher mit dem üblichen Elster-Formular abgewickelt, können Sie damit auch noch weiterhin Ihre LSt- und USt-Voranmeldung im nicht zertifizierten Verfahren durchführen. Die Finanzbehörden räumen eine Übergangsfrist bis zum 31.08.2013 ein. Im Einzelnen gilt:
- GmbHs/UGs, die sich bisher noch nicht zum elektronischen Zertifizierungsverfahren bei Elster Online angemeldet haben, sollten eine Registrierung unverzüglich nachholen > https://www.elsteronline.de/eportal/eop/auth/Registrierung.tax.
- GmbHs/UGs, die sich zwar angemeldet haben, aber keinen Zugriff erhalten (z. B. wegen veralteter Java-Version) sollten zusammen mit dem IT-ler prüfen, wo bei der Software nachgerüstet werden muss. Vermerken Sie sich das auf der todo-Liste für die nächste IT-Runde.
- Klappt der Zugriff auf das ePortal von Elster > mein Konto > sollten Sie ab sofort nur noch die dort angebotenen Formulare verwenden.