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Volkelt-Briefe

Steuer-Anmeldungen: Viele Probleme nach Online-Umstellung – was tun?

Spä­tes­tens zum 10.1.2013 muss­ten GmbHs/UGs USt-und Lohn­steu­er-Vor­an­­mel­dun­gen für das 4. Quar­tal 2012/Dezember 2012 ein­rei­chen. Sonst dro­hen Ver­zugs­zin­sen. ACHTUNG: …

Bei vie­len klei­nen Unter­neh­men mit ein­fa­cher IT sind Pro­ble­me vor­pro­gram­miert – selbst dann, wenn die Anmel­dung zur Authen­ti­fi­zie­rung kor­rekt durch­ge­führt wur­de. Was tun? Wur­de die Vor­anmel­dung bis­her mit dem übli­chen Els­ter-For­mu­lar abge­wi­ckelt, kön­nen Sie damit auch noch wei­ter­hin Ihre LSt- und USt-Vor­anmel­dung im nicht zer­ti­fi­zier­ten Ver­fah­ren durch­füh­ren. Die Finanz­be­hör­den räu­men eine Über­gangs­frist bis zum 31.08.2013 ein. Im Ein­zel­nen gilt:

  1. GmbHs/UGs, die sich bis­her noch nicht zum elek­tro­ni­schen Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren bei Els­ter Online ange­mel­det haben, soll­ten eine Regis­trie­rung unver­züg­lich nach­ho­len > https://www.elsteronline.de/eportal/eop/auth/Registrierung.tax.
  2. GmbHs/UGs, die sich zwar ange­mel­det haben, aber kei­nen Zugriff erhal­ten (z. B. wegen ver­al­te­ter Java-Ver­si­on) soll­ten zusam­men mit dem IT-ler prü­fen, wo bei der Soft­ware nach­ge­rüs­tet wer­den muss. Ver­mer­ken Sie sich das auf der todo-Lis­te für die nächs­te IT-Runde.
  3. Klappt der Zugriff auf das ePor­tal von Els­ter > mein Kon­to > soll­ten Sie ab sofort nur noch die dort ange­bo­te­nen For­mu­la­re verwenden.

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