Nach der Privatisierung öffentlicher Aufgaben in kommunale GmbHs, verstärkt sich der Ruf nach Kontrolle dieser Unternehmen durch die Politik. Immer öfter …
werden Fragen nach Weisungsrechten und Zulässigkeiten von Querfinanzierungen diskutiert und vor Gericht ausgetragen (vgl. zuletzt Nr. 21/2012). Jetzt liegt ein Gesetzentwurf zur Regulierung von kommunalen GmbHs vor (BT-Drucksache 17/11587 vom 20.11.2012). Geplant sind:
- eine Ausweitung der Auskunfts- und Weisungsrechte zugunsten der Kommunen,
- öffentliche Aufsichtsrats-Sitzungen,
- die Amtszeiten von Aufsichtsräten sollen an die Wahlperioden der kommunalen Verwaltung (Gemeinderat) gekoppelt werden,
- der Unternehmenszweck soll gestärkt bzw. stärker am öffentlichen Interesse ausgerichtet werden (d. h., Aktivitäten außerhalb des Unternehmenszwecks werden erschwert).
Für die Praxis: Damit wird der Gestaltungsspielraum der Geschäftsführer weiter eingeengt. Die Geschäftspolitik der kommunalen GmbHs wird noch mehr öffentlicher Kontrolle ausgesetzt. Zwar handelt es sich beim oben genannten Gesetzentwurf zunächst um einen Vorschlag der LINKE. U. E. sind auch die anderen Parteien nicht abgeneigt, den Vertretern der Politik in den Kommunen wieder mehr Raum und Macht einzuräumen.