Gehaltszahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH werden nur dann als Betriebsausgaben anerkannt, wenn es eine schriftliche Vorab-Vereinbarung gibt. Das gilt auch für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wichtig: …
Gesellschafter-Geschäftsführer, die sich ab 2013 zusätzlich zu Ihrem Gehalt laut Anstellungsvertrag Urlaubs- und Weihnachtsgeld in voller Höhe eines Monatsgehalts zahlen wollen, müssen das noch im Dezember vorbereiten. Dazu brauchen Sie einen Beschluss der Gesellschafterversammlung. Gibt es den Anspruch erst mit Gesellschafterbeschluss im Januar, muss anteilig gekürzt werden.
Für die Praxis: Lassen Sie sich nicht auf Probleme mit dem Finanzamt ein. Wenn Sie sich in 2013 ein 13. und/oder 14. Gehalt auszahlen wollen, müssen Sie das noch im Dezember beschließen (Protokoll des Gesellschafterbeschusses. Wichtig: Sie müssen in der Angemessenheits-Grenze bleiben (vgl. dazu Nr. 47/2012).