Die Dividende, die eine GmbH an eine ausländische Gesellschaft für seine bis zu 10 %-Beteiligung auszahlt, ist steuerfrei. Grund: Dieser Gesellschafter muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom Urteil vom 29.3.2007, C‑347/04) steuerlich so behandelt werden wie der Gesellschafter in Deutschland. Und der ist bisher steuerfrei. Folge: …
Das Finanzamt muss die Kapitalerstragsteuer an den ausländischen Gesellschafter zurückzahlen (vgl. dazu Nr. 14/2007). Nach den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) sollen Dividenden für ausländische Streubesitzbeteiligungen (bis 10 %) dauerhaft steuerfrei sein.
Für die Praxis: Ob das allerdings gelingt, ist fraglich. Sicher ist, das Rot/Grün diese Regelung nach einem Wahlsieg abschaffen wird. Es ist sogar zu befürchten, dass – aus Gleichbehandlungsgründen – auch inländischer Streubesitz an Kapitalgesellschaften zusätzlich besteuert wird. Für die bisher steuerfreien Dividenden müsste dann also zusätzlich Kapitalerstragsteuer gezahlt werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.