Die Parteien haben das Thema Altersvorsorge als Wahlkampfthema ausgemacht. Schon jetzt wird um die Konzepte gestritten. Die meisten GmbH-Geschäftsführer sind nicht sozialversicherungspflichtig und werden damit ihre private Vorsorge nicht oder nur wenig verbessern. Problem: …
Viele GmbHs erwirtschaften erst nach Jahren so viel Ertrag, dass eine passende Altersversorgung aufgebaut werden kann. Prüfen Sie anhand unserer Übersicht, ob und wie Sie Ihre Altersversorgung noch etwas besser ausbauen können:
- Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung: Geschäftsführer, die vor ihrer nicht sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als Arbeitnehmer bereits Ansprüche aus der Rentenversicherung erworben haben, entnehmen diese dem jährlichen Rentenbescheid. Erhalten Sie keinen Bescheid, sollten Sie einen Rentenberater einschalten. U. U. ist hier eine Aufstockung in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft in der DR möglich. Gestaltung: GmbH-Anteile werden an den Nachfolger übertragen, so dass der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht mehr sozialversicherungspflichtig ist und damit zusätzlich Ansprüche ansparen kann.
- Die Pensionszusage: Die nach wie vor steuergünstigste Form der Altersversorgung für den Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Pensionszusage. Die Finanzbehörden erkennen Pensionsrückstellungen an, wenn die GmbH 5 Jahre besteht und einigermaßen erfolgreich wirtschaftet. (Jüngere) Geschäftsführer, die noch keine Pensionszusage vereinbart haben, sollten zum frühesten Zeitpunkt eine Zusage zu vereinbaren.
- Private Zusatzversicherungen: Bestehende Zusatzversicherungen (Lebensversicherung, private Rente) sollten unabhängig von der zukünftigen Entwicklung der Überschussbeteiligung gehalten werden. Eine vorzeitige Auflösung lohnt in der Regel nicht. Alternative, sichere Anlageformen gibt es derzeit nicht. Zu prüfen ist, ob Sie noch zusätzlich Steuer begünstige Ansparformen wählen (Riester). Das richtet sich nach dem Alter und den sonstigen Vermögensverhältnissen des jeweiligen Gesellschafter-Geschäftsführers.
- Die GmbH-Beteiligung als Alterssicherung: Wichtig ist, dass der Senior mit der richtigen Vertragsgestaltung seine Position absichert und damit z. B. sicher stellt, dass der Kaufpreis von einem potenziellen Käufer zuverlässig und in voller Höhe gezahlt wird und die Substanz des Unternehmens erhalten wird (dauerhaftes Halten einer Minderheitsbeteiligung, Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit) (vgl. dazu Fahrplan: Nachfolgeplanung in der GmbH)
- Die private Immobilie: Vor dem Hintergrund der unklaren weiteren Entwicklung der Finanz- und Schuldenkrise ist und bleibt die private Immobilie weiterhin eine gute Option für die private Vorsorge. Zurzeit stimmen alle Voraussetzungen für den Immobilienerwerb (Zins, Konditionen für Gewerbelagen). Wer unschlüssig ist, sollte die möglichen Konditionen (EK, laufende Belastung) zunächst mit dem Steuerberater durchrechnen.
- Sonstiges Vermögen: Regelmäßig zum Jahresende ist der richtige Zeitpunkt, sich eine umfassenden Überblick über die tatsächliche Vermögenssituation zu verschaffen (Wert des Aktienvermögens, Wert der Versicherungszuführungen, Wert vorhandener Immobilien, Werte von Sachvermögen, Barmittel, Ansprüche aus Darlehen). Aktualisieren Sie Ihre Vermögensübersicht.