Noch in Ausgabe 36/2012 hatten wir an dieser Stelle über ein Urteil des Arbeitsgerichts Bochum berichtet, wonach der Arbeitnehmer seinen Chef auf Facebook kritisieren darf – auch polemisch. Jetzt gibt es ein Urteil des ArbG Hagen, …
nach dem der Facebook-Kritik klare Grenzen gesetzt werden. Überschreitet der Arbeitnehmer diese Grenze, haben Sie gute Chancen, ihn zu kündigen (ArbG Hagen, Urteil vom 16.5.2012, 3 Ca 2597/11).
Für die Praxis: Postet der Arbeitnehmer beleidigende Äußerungen über seinen Arbeitgeber auf seiner Facebook-Pinnwand, auf die auch andere betriebsangehörige „Freunde“ Zugriff haben, hebt der Arbeitnehmer die Vertraulichkeit auf und kann sich nicht mehr auf den Schutz seiner Privatsphäre berufen. Folge: Solche Beleidigungen können ohne vorherige Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen.