Ein Wertpapier-Verkaufsprospekt, mit dem Investoren für eine (stille) Beteiligung an einem Unternehmen geworben werden, muss auf einen bestehenden Gewinnabführungsvertrag hinweisen. In der Regel besteht dann nämlich die Möglichkeit, …
dass die beherrschende Konzernmuttergesellschaft der beherrschten Konzerntochtergesellschaft nachteilige Weisungen erteilen kann. Fehlt eine solche Darstellung, kann ein Anleger Haftungsansprüche wegen Unvollständigkeit des Prospekts geltend machen (BGH, Urteil vom 18.9.2012, XI ZR 344/11).
Für die Praxis: Das Urteil hat auch Auswirkungen auf zahlreiche Private Equity-Finanzierungen an kleineren und mittelständischen Unternehmen. Auch hier müssen entsprechende Beherrschungsverhältnisse im Verkaufsprospekt offen gelegt werden.