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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 39/2012

The­men heu­te: Ori­gi­nel­le Events für Geschäfts­freun­de – nie ohne Steu­er­be­ra­ter + Wich­ti­ge Ter­min­sa­che: Cash-GmbH funk­tio­niert nur noch bis Anfang Okto­ber + Marketing/CI: Was tun gegen schlech­te Noten im Inter­net? + Vor­sicht Abzo­cke: Gewerbeauskunft.de lässt nicht locker + Mit­ar­bei­ter: Per­sonal­entwicklung und Wei­ter­bil­dung im Betrieb wird teu­rer + Büro­kra­tie: Steu­er­be­ra­tung wird 2013 deut­lich teu­rer + GmbH-Finan­zen: Inves­tor muss über Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag infor­miert wer­den + BISS .…

 

 

 39. KW 2012, Frei­tag, 28.9.2012

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

in „Event“-Zeiten muss man sich als Unter­neh­mer schon etwas Beson­ders ein­fal­len las­sen, wenn man sei­nen Geschäfts­part­nern Dan­ke­schön sagen will. Schließ­lich müs­sen Sie immer die steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen berück­sich­ti­gen. Pla­nen Sie auf­wen­di­ger und ein­drucks­vol­ler, wer­den Sie dop­pelt bestraft: Sie müs­sen viel Geld auf den Tisch legen und das Finanz­amt lässt die Kos­ten noch nicht ein­mal zum Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug zu.

So erging es jetzt einem nord­deut­schen Unter­neh­mer, der für sei­ne Geschäfts­part­ner zur Kie­ler Woche eigens eine Regat­ta char­ter­te und die­se dar­auf bewir­te­te. Aber so ein­fach ist das nicht im Steu­er­recht: Was für den Fuß­ball geht, geht für den Segel­sport noch lan­ge nicht. Dazu der BFH: „Das Gesetz schließt Kos­ten für Schiffs­rei­sen bewusst vom Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug aus, weil es dar­in Kos­ten einer unan­ge­mes­se­nen Reprä­sen­ta­ti­on des Unter­neh­mens sieht“.  Auch der Hin­weis, dass sich ein Segel-Wett­be­werb eben nur von einer Regat­ta aus rich­tig ver­fol­gen lässt, zog bei den Steu­er-Rich­tern nicht (BFH, Urteil vom 2.8.2012, IV R 25/09). Fazit: Vor Ihrem Danke­schön an Geschäfts­freun­de und ‑part­ner soll­ten Sie sich unbe­dingt mit dem Steu­er­be­ra­ter abspre­chen. Auf jeden Fall, wenn Sie etwas Beson­de­res bie­ten wollen.

End­spurt: Cash-GmbH funk­tio­niert nur noch bis Anfang Oktober 

Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die ihre oder eine ihrer GmbHs als sog. Cash-GmbH zur steu­er­frei­en Ver­mö­gens­über­tra­gung nut­zen, müs­sen auf­pas­sen. Mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 schließt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um eine Lücke im Gesetz. Bis­her ist die Über­tra­gung von Bar­mit­teln, die in einer GmbH ein­ge­legt sind, steu­er­frei. Die­se gehö­ren nicht zum betrieb­li­chen Verwaltungsvermögen.

Vor­teil: Wenn Bar­ver­mö­gen in eine GmbH (GmbH 1) ein­bracht wird, die­ses anschlie­ßend an eine Cash-GmbH (GmbH 2) zum Ver­kehrs­wert gegen eine gestun­de­te Kauf­preis­for­de­rung ver­kauft wird, kön­nen die Antei­le (der GmbH 1) steu­er­frei über­tra­gen wer­den. Bis­her jeden­falls. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat das zuletzt sogar bei der Ein­la­ge eines Fest­geld­gut­ha­bens in Höhe von 100 Mio. EUR als für zuläs­sig erklärt (BFH, Urteil vom 5.10.2011, II R 9/11). Die­se Gestal­tung funk­tio­niert legal, weil die Ein­la­ge zum nicht schäd­li­chen Ver­wal­tungs­ver­mö­gen gehört und damit bei der Bemes­sungs­grund­la­ge für die Erb­schaft­steu­er von Betriebs­ver­mö­gen nicht mit­ge­rech­net wird. Geplant ist, dass in Zukunft auch Zah­lungs­mit­tel, Sicht­ein­la­gen, Bank­gut­ha­ben und ande­re For­de­run­gen mit in das schäd­li­che Ver­wal­tungs­gut­ha­ben der GmbH (hier: Kauf­preis­for­de­rung der GmbH 1 als „ande­re For­de­rung“) ein­be­zo­gen wer­den. Damit ist das oben beschrie­be­ne Steu­er-Gestal­tungs­­­mo­dell hinfällig. 

Für die Pra­xis: Den Steu­er­vor­teil kön­nen Sie nur noch bis zum Inkraft­tre­ten der Geset­zes­än­de­rung nut­zen. Nach unse­ren Recher­chen wird das der 6.10.2012 sein, das ist ein Tag nach dem für die­sen Ter­min geplan­ten Beschluss des Bun­des­ta­ges (Sit­zung vom 5.10.2012). Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen (GmbH-Antei­le) im Wege der vor­weg­ge­nom­me­nen Erb­schaft bzw. als Schen­kung unter­lie­gen damit noch dem alten Recht und blei­ben steu­er­frei. Prak­ti­ziert Ihr Steu­er­be­ra­ter die­ses Modell für Sie, soll­ten Sie ihn unbe­dingt auf die geplan­te Geset­zes­än­de­rung hin­wei­sen bzw. umge­hend eine Ver­mö­gens­über­tra­gung in die Wege leiten.

Was tun gegen schlechte Noten im Internet?

Seit dem PR-Dra­ma um Bet­ti­na Wulff ist klar: Das Inter­net wird immer noch unter­schätzt. Und zwar so lan­ge, wie man selbst davon ver­schont bleibt. Gerät ein Unter­neh­men in einen sog. Shit­s­torm (= Empö­rungs­wel­le) ist (fast) nichts mehr zu machen. Das gilt auch für klei­ne­re Unter­neh­men, z. B. für den Hand­werks­be­trieb, den Hotel- oder Gas­tro­no­mie­be­trieb, der im Inter­net unbe­rech­tigt schlech­te Noten erhält. Was tun?

  1. Erhal­ten Sie Kennt­nis von unbe­rech­tig­ten Ein­trä­gen über sich, for­dern Sie den Betrei­ber der Sei­te auf, die Ein­trä­ge zu löschen. Schrift­lich per Geschäfts­kor­re­spon­denz (ggf. per Ein­schrei­ben mit Rückschein).
  2. Reagiert der Betrei­ber nicht oder ver­wei­gert er die Löschung, soll­ten Sie dem Betrei­ber eine Kla­ge (Unter­las­sungs­kla­ge) andro­hen bzw. die­se umge­hend einreichen.
  3. Wol­len Sie das Vor­ge­hen pro­fes­sio­nell absi­chern, kön­nen Sie einen Online-Repu­ta­ti­on-Defen­der ein­schal­ten. Das sind Agen­tu­ren, die sich dar­auf spe­zia­li­siert haben, Fotos, Links oder Tex­te aus dem Inter­net zu ent­fer­nen (Goog­le > Repu­ta­ti­on Defen­der, z. B. „Sau­be­re Wes­te“, unbe­dingt Refe­ren­zen einholen!).
  4. Zu den Leis­tun­gen der Repu­ta­ti­on Defen­der gehö­ren: Bera­tung, Recher­che, Über­wa­chung oder die Löschung von Tex­ten und Bil­dern. Mög­lich ist es auch, alte Tex­te, die nicht mehr gelöscht wer­den kön­nen, durch aktu­el­le­re Tex­te im Goog­le-Lis­ting nach hin­ten zu verschieben.
  5. Die Prei­se für die­ses jun­ge Dienst­leis­tungs­an­ge­bot sind sehr unter­schied­lich. Ver­gleichen Sie und infor­mie­ren Sie sich vor­ab, wel­che Kos­ten anfal­len (Bei­spie­le: Löschung pro Link/Seite/Bild von 30 bis 199 EUR). Wird zusätz­lich anwalt­li­che Bera­tung erfor­der­lich (Kla­ge) wird das nach der Gebüh­ren­ord­nung für Anwäl­te (BRAGO) abge­rech­net und kos­tet inkl. Gerichts­kos­ten schnell eini­ge hun­dert EUR.

Ach­ten Sie aber auch unbe­dingt dar­auf, dass Sie kei­ne schla­fen­den Hun­de wecken. Oft schlum­mern Dif­fa­mie­run­gen und Unter­stel­lun­gen auf Inter­net-Sei­ten, die von nie­man­dem auf­ge­ru­fen wer­den und die kei­ner kennt oder die sich mit Pro­vo­ka­tio­nen erst ins Gespräch brin­gen wol­len. Dann soll­te zunächst Ihr IT-Exper­ten recher­chie­ren, ob die dif­fa­mie­ren­den Sei­ten über­haupt auf­ge­ru­fen wer­den, z. B. unter www.urlspion.de.

Gewerbeauskunft lässt nicht locker

Mit getürk­ten Gewer­be­aus­künf­ten lässt sich offen­sicht­lich gut ver­die­nen. Zuletzt hat­ten wir auf ein unse­riö­ses Ange­bot der Gewerbeauskunft-Zentrale.de hin­ge­wie­sen. Unter­des­sen ver­schickt die Fir­ma Nach­fass­brie­fe, um die ver­meint­li­che Wich­tig­keit des Anlie­gens zu doku­men­tie­ren („Schrei­ben ist Ihnen schon am 06.08.2012 per Post zuge­sandt wor­den!“). Beach­ten Sie dazu unbe­dingt unse­re Aus­füh­run­gen aus Nr.  33/2012).

Für die Pra­xis: Flat­tern Ihnen sol­che Ange­bo­te und Ein­trag-Offer­ten auf den Schreib­tisch oder  in Ihr elek­tro­ni­sches Post­fach, kön­nen Sie in der Regel davon aus­ge­hen, dass es sich um mehr oder weni­ger getürk­te Ange­bo­te han­delt, die sich an das offi­zi­el­le Unter­neh­mens­re­gis­ter unzu­läs­si­ger­wei­se anhän­gen. Eine Lis­te unse­riö­ser Anbie­ter gibt es > https://www.ebundesanzeiger.de/download/D079_UnlautereAnbieterListe.pdf. Wer den Aus­kunfts­bo­gen der Gewer­be­aus­kunft-Zen­tra­le zurück­faxt, den kos­tet das 1.138,12 EUR.

Per­sonal­entwicklung und Weiterbildung im Betrieb wird teurer

Das BMF plant eine Umsatz­steu­er­be­frei­ung für die Wei­ter­bil­dung. Das hat Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men. Für die ent­fällt damit näm­lich die Mög­lich­keit, die Vor­steu­er für die­se Kos­ten zu ver­rech­nen. Fol­ge: Da nicht damit zu rech­nen ist, dass die Wei­ter­bil­dungs­ver­an­stal­ter die Kos­ten­ein­spa­rung mit nied­ri­ge­ren Prei­sen hono­rie­ren wer­den, wird es so für betrieb­li­che Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men zu erheb­li­chen Kos­ten­stei­ge­run­gen kom­men. Dies soll­ten Sie früh­zei­tig in Ihren Pla­nun­gen für 2013 berück­sich­ti­gen. Die Semi­nar­an­bie­ter rech­nen mit Kos­ten­stei­ge­run­gen zwi­schen 10 und 15% für die Unter­neh­men (Quel­le: Jah­res­steu­er­ge­setz 2013).

Steuerberatung wird 2013 deutlich teurer

Nach Infor­ma­tio­nen aus dem BMF wur­den mit der Steu­er­be­ra­ter­kam­mer eine Anpas­sung der Steu­er­be­ra­ter­ge­büh­ren­ver­ord­nung ver­ein­bart. Dabei geht es für ein­zel­ne Leis­tun­gen um Gebüh­ren­er­hö­hun­gen um durch­schnitt­lich 15 % (Quel­le: Gesetz­ent­wurf zur Ände­rung der Steu­er­be­ra­ter-Gebüh­ren­ver­ord­nung vom 10.9.2012).

Investor muss über Gewinnabführungsvertrag informiert werden

Ein Wert­pa­pier-Ver­kaufs­pro­spekt, mit dem Inves­to­ren für eine (stil­le) Betei­li­gung an einem Unter­neh­men gewor­ben wer­den, muss auf einen bestehen­den Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag hin­wei­sen. In der Regel besteht dann näm­lich die Mög­lich­keit, dass die beherr­schen­de Kon­zern­mut­ter­ge­sell­schaft der beherrsch­ten Kon­zern­toch­ter­ge­sell­schaft nach­tei­li­ge Wei­sun­gen ertei­len kann. Fehlt eine sol­che Dar­stel­lung, kann ein Anle­ger Haf­tungs­an­sprü­che wegen Unvoll­stän­dig­keit des Pro­spekts gel­tend machen (BGH, Urteil vom 18.9.2012, XI ZR 344/11).  

Für die Pra­xis: Das Urteil hat auch Aus­wir­kun­gen auf zahl­rei­che Pri­va­te Equi­ty-Finan­zie­run­gen an klei­ne­ren und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men. Auch hier müs­sen ent­spre­chen­de Beherr­schungs­ver­hält­nis­se im Ver­kaufs­pro­spekt offen gelegt werden.

Mit bes­ten Grü­ßen Ihr

Lothar Vol­kelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

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