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Volkelt-Briefe

Entlastungen für Klein-GmbHs und UGs kommen schon ab dem Geschäftsjahr 2013

Die von der EU gefor­der­te Ent­las­tung für klei­ne Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten wird jetzt auch …

 in Deutsch­land zügig umge­setzt (vgl. dazu Nr. 31, 3/2012). Das Bundes­justizministerium hat jetzt dazu den ent­spre­chen­den Refe­ren­ten­ent­wurf (Micro­BilG) vor­ge­legt. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Erleich­te­run­gen noch in 2012 umge­setzt wer­den und damit bereits für das Geschäfts­jahr 2013 gelten.

Für die Pra­xis: Klei­ne Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten kön­nen danach eine noch wei­ter ver­ein­fach­te Bilanz auf­stel­len, eine ver­ein­fach­te Glie­de­rung der GuV nut­zen und wei­te­re Ver­ein­fa­chun­gen bei der Offen­le­gung nutzen.

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