Nach wie vor blockiert Deutschland die Einführung der Europa-GmbH (Societas Europaea). Einige der Befürworter-Staaten wollen das nicht länger hinnehmen …
und im Wege der sog. verstärkten Zusammenarbeit die SPE in ihren Ländern einführen. Vorteil für mittelständische Unternehmen: Die brauchen bei einer Expansion in EU-Länder nicht extra Tochtergesellschaften in einer inländischen Rechtsform zu begründen – mit enormen Verwaltungsaufwand. Streitpunkte zwischen Deutschland und der EU-Kommission sind vor allem die geplante Kapitalausstattung und die Mitbestimmung (vgl. Nr. 33/2011). Der DGB fürchtet, dass die deutschen Mitbestimmungsregeln auf diesem Weg ausgehebelt werden.