Für einige Verwirrung in den Betrieben sorgt derzeit das neue Telekommunikationsgesetz (TKG), das zum 10.5.2012 in Kraft getreten ist und ab 1.9.2012 für alle betrieblichen Telefonanlagen gilt. Viele GmbHs haben die Umsetzungen der neuen Vorschriften bisher noch nicht …
projektiert – es drohen Abmahnungen. Worum geht es und was müssen Sie in Ihrer GmbH bis wann umsetzen?
- Kostenpflichtige Warteschleifen dürfen künftig nur noch bei Ortsnetzrufnummern, normalen Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern uneingeschränkt eingesetzt werden.
- Bei Sonderrufnummern (wie 0180- oder 0900-Nummern) müssen Warteschleifen einem Festpreis unterliegen oder kostenlos sein.
- Diese Regelungen gelten erst in einem Jahr, also ab 1.6.2013. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, die zum 1.9.2012 in Kraft tritt. Ab dann dürfen Warteschleifen erst ab der dritten Minute kostenpflichtig sein.
Laut Gesetz drohen harte Bestrafungen bei Nicht-Umsetzung. Es werden Bußgelder bis zu 100.000 € verhängt. Stellen Sie sich darauf ein, dass es ab 1.9.2012 vermehrt zu Kontrollanrufen kommt, ob die neuen Vorschriften in Ihrer Firma korrekt umgesetzt sind. Wie bei anderen Wettbewerbsregel auch, müssen Sie davon ausgehen, dass selbsternannte Abmahner/Anwälte unterwegs sind, die Verstöße abstrafen.