Kategorien
Volkelt-Briefe

Keine steuerbegünstigten Sonn- und Feiertagszuschläge für den Gesellschafter-Geschäftsführer

Laut BFH hat der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer grund­sätz­lich kei­nen Anspruch auf die steu­er­li­che Aner­ken­nung von an ihn gezahl­ten Zuschlä­gen für Sonn- und Fei­er­tags­ar­beit (BFH, Urteil vom 27.3.2012, VIII R 27/09).

Für die Pra­xis:

Damit bestä­tigt der BFH die bis­he­ri­ge Rechts­la­ge. Ledig­lich der wei­sungs­ab­hän­gi­ge Fremd-Geschäfts­füh­rer kann im Ein­zel­fall – bei ent­spre­chen­der Ver­trags­ge­stal­tung – Sonn- und Fei­er­tags­zu­schlä­ge ver­ein­ba­ren und die­se gegen­über dem Finanz­amt mit der ent­spre­chen­den Steu­er­ver­güns­ti­gung durchsetzen.

Schreibe einen Kommentar