Bundeswirtschaftsminister Rößler hat angekündigt, das Kartellrecht zu überprüfen. Ziel ist dabei allerdings nicht, das umstrittene Verfahrensrecht (vgl. dazu Volkelt-Brief 1/2012) zu vereinfachen und die umstrittene Kronzeugenregelung auf den Prüfstand zu stellen. Der FDP-Minister fordert sogar eine weitere Verschärfung mit dem Ziel, die internationalen Ölkonzerne insbesondere den Benzin- und Dieselpreis stärker kontrollieren zu können.
Unterdessen setzt sich in Deutschland der Trend fort, dass die Kartellbehörden verstärkt sog. Nischenmärkte unter die Lupe nehmen. Das betrifft alle Märkte, in denen Sonderprodukte …
von wenigen Anbietern vertrieben werden. Zuletzt haben die deutschen Kartellbehörden ein Bußgeld von 30 Mio. € gegen die Hersteller von Löschfahrzeugen (eine Iveco-Tochter und 3 Wettbewerber) verhängt. Zusätzlicher Effekt: Damit sind die Voraussatzungen auch für einen Schadensersatz der betroffenen Kunden geschaffen. Viele Kommunen haben bereits angekündigt, dass sie zusätzlich Schadensersatzforderungen stellen werden.
Für die Praxis: Nehmen Sie regelmäßig an Branchen-Erfa-Treffen teil, müssen Sie aufpassen. Auch, wenn Sie sich nur mit einem oder wenigen Wettbewerbern zu einem Branchengespräch verabreden, z. B. um die Umsetzung einer neuen gesetzlichen Vorschrift gemeinsam zu besprechen. Vorsicht mit Protokollen und anderen schriftlichen Aufzeichnungen. Achten Sie darauf, was protokolliert wird und dass keine geschäftlichen Unterlagen wie Kalkulationen, Vertriebsstrategien usw. (etwa per eMail) an nicht autorisierte Firmen oder Personen herausgehen. Weisen Sie alle Mitarbeiter entsprechend ein.