Große und mittelgroße Unternehmen werden von den Finanzbehörden ständig überprüft – „Anschlussprüfung“ heißt das im Fachjargon (§ 4 BpO). Kleinere Betriebe werden …
stichprobenartig geprüft. Im steuerlichen Sinne gilt ein Unternehmen als klein, wenn bis zu 160.000 € Umsatz oder ein Gewinn bis zu 34.000 € erwirtschaftet wird. Die Betriebsprüfung erstreckt sich in der Regel über 3 Wirtschaftsjahre – kann aber auch verlängert werden.
Jährlich finden rund 110.000 Betriebsprüfungen in kleineren Unternehmen statt. Bei insgesamt 7.400.000 erfassten Klein- und Kleinstbetrieben wird demnach ungefähr jedes 50ste kleine Unternehmen unter die Lupe genommen. Daraus ergeben sich statistisch gesehen jährlich ca. 1,5 Mrd. € Steuernachforderungen – diese Zahl ist in den letzten Jahren annähernd konstant (vgl. zuletzt Betriebsprüfungs-Statistik 2010).
Für die Praxis: Findet eine Betriebsprüfung statt, fördert der Prüfer Steuernachforderungen von durchschnittlich 13.500 € (2007: 12.000 €) pro Unternehmen zu Tage. Einige zahlen mehr, andere weniger. In Relation zu Umsatz und Gewinn eines kleinen Unternehmens ist das sehr viel. Aus Sicht des Betriebsprüfers eventuell sogar so viel, dass er das zum Anlass nimmt, den Betriebsprüfungszeitraum einfach um ein paar Jahre zu verlängern. Wer einmal geprüft wurde, weiß, dass er dieser Unberechenbarkeit auch mit dem besten Steuerberater an der Seite nicht entkommt.