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Volkelt-Briefe

Der Fall „Märklin“: Sanierungskonzept muss mehr sein als nur Papier

Inzwi­schen – rund 2 Jah­re nach Ankla­ge­er­he­bung gegen die Bera­ter­fir­ma Alix – hat ein unab­hän­gi­ges Schieds­ge­richt den Inves­to­ren der Fa. Märk­lin (King­s­bridge Capi­tal) Recht gege­ben und Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen in Höhe von 14 Mio. Euro gegen die Bera­ter­fir­ma ver­hängt (vgl. Vol­kelt-Brief 10/2009). Hin­ter­grund: Die Invest­ment­ge­sell­schaft hat­te vor der Betei­li­gung an Märk­lin die Bera­ter­fir­ma Alix mit der Prü­fung der Buch­hal­tung und der Bilanz­wer­te beauf­tragt. Spä­ter stellt sich her­aus, dass die geprüf­ten Zah­len nicht mit den rea­len Sach­ver­hal­ten über­ein­stimm­ten. Dar­auf­hin hat­te der Inves­tor die Bera­ter­fir­ma verklagt.

Neu an die­sem Ver­fah­ren ist: …

Übli­cher­wei­se wer­den sol­che Strei­tig­kei­ten nicht bis zu einem Urteil aus­ge­tra­gen. Es ist unaus­ge­spro­che­nes Gesetz in der Bran­che, dass sich Bera­ter­fir­men mit unzu­frie­de­nen Auf­trag­ge­bern hin­ter ver­schlos­sen Türen eini­gen. In die­sem Fall bestand der Auf­trag­ge­ber auf ein unab­hän­gi­ges Schieds­ge­richt. Laut Han­dels­blatt-Infor­ma­tio­nen ist das Urteil begrün­det mit Aus­sa­gen wie: „Die Zah­len, die Alix in sei­nen Gut­ach­ten über Märk­lin erstell­te, waren will­kür­lich aus der Luft gegrif­fen“. So habe Alix „Ein­spar­po­ten­zi­al für eine Pro­duk­ti­ons­ver­la­ge­rung nach Chi­na ein­ge­rech­net, ohne zu prü­fen, ob eine sol­che Pro­duk­ti­on in Chi­na über­haupt mög­lich ist“.

Fazit für Unter­neh­mens­lei­ter: Der Con­sul­tant Alix gilt bis­lang als eine der gro­ßen und renom­mier­ten ame­ri­ka­ni­schen Bera­ter­fir­men. Der Fall belegt wie­der ein­mal deut­lich, dass die Aus­wahl von exter­nen Bera­tern höchs­te Sorg­falt erfor­dert. Ach­ten Sie dabei unbe­dingt dar­auf, dass es nicht zu Inter­es­sen­kon­flik­ten beim beauf­trag­ten Unter­neh­men kom­men kann. Las­sen Sie sich vor einer Auf­trags­ver­ga­be unbe­dingt aus­sa­ge­kräf­ti­ge Refe­ren­zen vor­le­gen und beschaf­fen Sie sich von die­sen Refe­ren­zen Infor­ma­tio­nen aus ers­ter Hand.

Für die Pra­xis: Beach­ten Sie im Fal­le eines Auf­trags für eine Sanie­rung unbe­dingt den Grund­satz eines arbeits­tei­li­gen Vor­ge­hens, damit Inter­es­sen­kol­li­sio­nen des exter­nen Bera­ters aus­ge­schlos­sen sind. Die Erstel­lung des Sanie­rungs-Kon­zep­tes und Durch­füh­rung des Kon­zep­tes müs­sen grund­sätz­lich in getrenn­ter Ver­ant­wor­tung lie­gen. Vor­sich­tig soll­ten Sie auch dann sein, wenn ein gro­ßer Teil der Ver­gü­tung als Erfolgs­ho­no­rar ver­ein­bart wird. In Bera­ter­krei­sen gilt: „Wer sei­ne Erfolgs­be­tei­li­gung von der rich­ti­gen Kenn­grö­ße abhän­gig macht, kann sich den Scheck selbst schrei­ben“.

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