Themen heute: deutsches Arbeitsrecht wird strenger – Überziehung von Pausen + EU plant neue Leitlinien auch für KMU + Geschäftsführer ist zuständig für IT-Sicherheit + BFH erweitert Steuer-Abzugsmöglichkeit für Ausbildungskosten + Projektbezogene Gesellschafter-Darlehen + Gewerbesteuer für Zinsen und Lizenzgebühren + GF-Geburtstag weiterhin nur ausnahmsweise steuerbegünstigt + BISS …
39. KW 2011
Freitag, 30.9.2011
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
erste Signale zur Neuorientierung der Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte waren die Urteile zur Kündigung von Mitarbeiter wegen sog. Bagatell-Delikte, etwa bei der Unterschlagung von Bons oder die unbefugte Mitnahme von geringwertigen oder ausgemusterten Waren. Nun häufen sich Urteile, die einen korrekten Umgang mit der Arbeitszeit verlangen, zuletzt zur Kündigung bei der Überziehung von Pausen (vgl. Nr. 31/2011).
Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden: Sie dürfen einen Mitarbeiter kündigen, wenn er die Zeit für die Parkplatzsuche auf die Arbeitszeit aufschlägt – und zwar fristlos und ohne vorherige Abmahnung (BAG, Urteil vom 9.6.2011, 2 AZR 381/10).
Für die Praxis: Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Arbeitszeit-Vorgaben in den Arbeitsverträgen mit Ihren Mitarbeitern exakt vorgeben und dass Sie darauf hinweisen, dass bei einem Verstoß eine Kündigung ausgesprochen wird. Vertraglich geklärt sein muss: Wann beginnt und endet die Arbeitszeit? („an der Arbeitsstelle“), Gibt es einen Hinweis auf die Rechtsfolgen? („bewusstes unterlassen oder manipulieren der Zeiterfassung stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar, die arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht“). Passen Sie die Arbeitsverträge für Neuabschlüsse entsprechend an bzw. weisen Sie die Mitarbeiter explizit nochmals auf die Modalitäten Ihrer Arbeitszeit-Erfassung hin.
EU-Kommission plant neue Leitlinien auch für KMU
Die EU-Kommission prüft derzeit, inwieweit die Regeln zur guten Unternehmensführung und ‑überwachung (sog. Corporate Governance) auch für nicht börsen-notierte Unternehmen verbindlich gemacht werden sollen. Danach müssten die Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen, die in einem Unternehmensverbund Geschäfte miteinander abwickeln, externe Berater und die Gesellschafter stärker in die operativen Geschäfte einbeziehen. Konkret: Für Transaktionen mit „nahe stehenden“ Unternehmen soll externer Sachverstand und die ausdrückliche Zustimmung der Gesellschafter verpflichtend eingeführt werden.
Für die Praxis: Die EU-Kommission will mit dem aktualisierten Grünbuch Corporate Governance (Quelle: KOM 2011 164/3) europaweit einheitliche Leitlinien für börsen-notierte und zum Teil auch für alle nicht-börsen-notierten Unternehmen einführen. Ziel der EU-Kommission ist es weiterhin, dass die Leitregeln auch in den nationalen Gesetzen umgesetzt werden. Das bedeutet: Der bislang freiwillige Kodex zur „guten“ Unternehmensführung wird rechtsverbindlich und für Unternehmensleiter damit haftungsrelevant. Der Rechtsausschuss des Bundestages lehnt die damit verbundene Überregulierung von Unternehmen bislang noch ab.
Geschäftsführung ist zuständig für Internet-Sicherheit
Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich dafür, dass das Vermögen des Unternehmens bzw. der Gesellschafter geschützt wird. So ist es z. B. im Einkauf, bei der Auftragsvergabe oder im Zahlungsverkehr notwendig, nicht nur stichprobenartige Kontrollen einzurichten, sondern vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen (Vier-Augen-Prinzip, Informationsverpflichtungen).
Alarmierend sind jetzt die neuesten Zahlen zur Internet-Kriminalität: Unterdessen melden 53 % aller Firmen kriminelle Vorkommnisse im Web. Das beginnt beim Klau von Firmendaten, der unberechtigten Nutzung von Firmen-Datenbanken, das Ausspionieren von Firmen-Karten und Konten und reicht über die anonyme Bestellung von Waren ohne Zahlung bis zur Veröffentlichung falscher Firmen-Bilanzen, um Bonität vorzutäuschen. Nur bei ca. 20 % der mittleren und kleineren Betriebe steht das Thema Sicherheit im Internet auf der Agenda. Im Klartext: 80 % aller mittelständischen Unternehmen haben keinerlei Vorsorge gegen kriminelle Aktivitäten getroffen.
Für die Praxis: Sorgen Sie dafür, dass die IT-Sicherheits-Standards in Ihrer GmbH stets dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Lassen Sie sich dazu regelmäßig (halbjährlich) einen Bericht des IT-Verantwortlichen vorlegen, inkl. aller regelmäßigen upgrade-Maßnahmen (Zugriffsberechtigungen, Firewall). Erwarten Sie, dass die IT externe Schulungen besucht und alle Mitarbeiter regelmäßig über neue Sicherheits-Standards und eventuelle Sicherheitslücken informiert.
BFH erweitert Steuerabzugs-Möglichkeit für Ausbildungskosten
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten (vgl. Nr. 34/2011) legt das höchste deutsche Steuergericht jetzt nach: Danach müssen Ausbildungskosten auch dann als Werbungskosten bzw. als Verlustvortrag steuerlich anerkannt werden, wenn die berufliche Tätigkeit anschließend im Ausland aufgenommen wird. Im Klartext: Auch wenn der Junior zunächst als Geschäftsführer in einer ausländischen Tochtergesellschaft tätig wird, muss das Finanzamt dessen Ausbildungskosten steuerlich anerkennen (BFH, Urteil vom 28.7.2011, VI R 5/10).
Für die Praxis: Noch wehrt sich das Bundesfinanzministerium gegen diese neue Rechtslage. Aber: Solange es keine offizielle Gesetzesänderung gibt, wird der Bundesfinanzhof darauf bestehen, dass die Erst-Ausbildungskosten steuerlich anerkannt werden müssen. Das sollten Sie bei der Nachfolge-Planung nutzen. Beachten Sie dazu unsere Hinweise aus Volkelt-Brief Nr. 34/2011).
Projektbezogene Gesellschafter-Darlehen oder Sicherheiten sind kein Eigenkapital
Überlässt der Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen zur Abwicklung eines bestimmten Projektgeschäftes (hier: Immobilienerwerb) ist dies in der Krise der GmbH nicht automatisch wie Eigenkapital zu behandeln. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um ein abgrenzbares Projektgeschäft handelt, wie das Geschäft dokumentiert und buchhalterisch abgewickelt wurde. Auf keinen Fall darf der Insolvenzverwalter das Darlehen bzw. die Sicherheit automatisch wie haftendes Eigenkapital behandeln (OLG München, Urteil vom 8.6.2011, 7 U 5084/10).
Für die Praxis: Nach alter Rechtslage (hier: vor der GmbH-Reform 2008) wäre zunächst zu prüfen gewesen, ob das Darlehen „Eigenkapital ersetzend“ (§ 32b GmbH-Gesetz) ist. Für solche Altfälle gilt: NEIN – der Einzelfall muss geprüft werden. Eine solche Projekt-Finanzierung ist nicht automatisch Eigenkapital ersetzend. Das Urteil betraf einen solchen Altfall. Seit 2008 gilt: Projektbezogene Gesellschafterfinanzierungen gehören zur Haftungsmasse, wenn diese in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen (§ 135 InsO). Folge: Der Gesellschafter kann in der Krise das Darlehen nicht zurückfordern bzw. bei Übernahme einer Sicherheit muss er diese in der Krise der GmbH einlösen und – auch nachträglich – in die Insolvenzmasse einbringen.
Zinsen und Lizenzgebühren in europaweit verbundenen Unternehmen zählen bei der Gewerbesteuer
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Zinsen und Lizenzgebühren, die ein deutsches Unternehmen an die ausländische Konzerngesellschaft zahlt, bei der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer hinzugerechnet werden (EuGH, Urteil vom 21.7.2011, Rs. C‑397/09).
Für die Praxis: Das gilt auch dann, wenn zwischen den Konzern-Unternehmen sog. Ergebnisabführungsverträge bestehen. Die Steuerhoheit zur Erhebung der Gewerbesteuer und zur Festlegung der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer inkl. Zinsen und Lizenzgebühren ist generell nicht zu beanstanden.
Kosten für Geschäftsführer-Geburtstag können nur ausnahmsweise als Werbungskosten/ Betriebsausgaben abgesetzt werden
Ob die Kosten für die Geburtstagsfeier des Geschäftsführers Werbungskosten sind, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Dazu genügt es nicht, wenn sämtliche Mitarbeiter und einige ausgewählte Geschäftskunden eingeladen sind (FG Münster, Urteil vom 12.5.2011, 10 K 1643/10 E).
Für die Praxis: Wichtig ist, dass die „GmbH“ einlädt, und zwar offiziell, auf deren Briefbogen mit Unterzeichnung durch alle Geschäftsführer. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass ein Werbungskostenabzug zugelassen werden soll, sollten Sie auch – soweit in den Räumen der GmbH möglich – dort feiern.
Mit besten Grüßen Ihr
Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur der Volkelt-Brief
BISS > Die Wirtschaftssatire > https://www.gmbh-gf.de/biss/rettung