Kollegen/Innen, die erst seit kurzem im Amt sind, sollten vor dem Jahresende noch prüfen – vom Steuerberater prüfen lassen – , ob Sie bereits die Voraussetzungen für die Erteilung einer Pensionszusage erfüllen. Die Pensionszusage der GmbH an ihren Geschäftsführer ist für kleinere und mittelgroße GmbH immer noch eine der besten Möglichkeiten, sich für´s Alter abzusichern und zugleich die Steuerbemessungsgrundlage der GmbH dauerhaft zu mindern. Der Vorteil: Die Pensionsrückstellung wirkt sich schon in der nächsten Bilanz der GmbH Gewinn mindernd aus.
Voraussetzung: Sie sind bereits seit 2 Jahren im Amt und die GmbH schreibt schwarze Zahlen. Dazu sollten die Gesellschafter der GmbH möglichst noch in 2019 per Gesellschafter-Beschluss eine Pensionszusage ab 01.01.2020 für den Gesellschafter-Geschäftsführer beschließen (Änderung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages, vgl. dazu unsere Arbeitshilfen unten). Nur dann ist sichergestellt, dass Sie diese Form der steuergünstigen Altersversorgung bereits für das gesamte Jahr 2020 nutzen können.